Private Abfallcontainer am Eisernen Steg entfernen
Zusammenfassung
Die Anregung fordert die Entfernung privater Abfallcontainer am Eisernen Steg aufgrund von Überfüllung und unhygienischen Zuständen. Es wird auf die Zustimmung des Magistrats zur ursprünglichen Anregung hingewiesen, die jedoch nicht umgesetzt wurde.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die zahlreichen, regelmäßig überfüllten, meist offenstehenden und häufig unappetitlichen, nicht öffentlichen Abfalleimer vom öffentlichen Gelände auf dem Hochufer an der Südseite des Eisernen Stegs zu entfernen.
Begründung
Mit Stellungnahme vom 15.05.2020, ST 993, hat der Magistrat der Anregung des Ortsbeirats zugestimmt. Leider stehen jedoch weiterhin private Mülleimer an der gleichen Stelle. Die Müllsammlung am Eisernen Steg zieht Ratten an und erregt Ekel bei Einheimischen und Touristen. Es handelt sich um eine private Abfallsammlung auf öffentlichem Gelände, das dafür nicht geeignet ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Januar 2020OFOF 1580/5Private Abfalleimer unter dem Eisernen Steg entfernenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Februar 2020OMOM 5780Private Abfalleimer unter dem Eisernen Steg entfernenDirektanregung
- 15. Mai 2020STST 993Private Abfalleimer unter dem Eisernen Steg entfernenStellungnahme
- 9. Januar 2026OFOF 1646/5Private Abfallcontainer am Eisernen Steg entfernenOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 23. Januar 2026Sie sind hierOMOM 8064Private Abfallcontainer am Eisernen Steg entfernenDirektanregung
- 18. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 329 WochenSTST 869Private Abfallcontainer am Eisernen Steg entfernenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme