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Launitzstraße: Sicherheit vor Kita und Schule - Einhaltung von Mindeststandarts im öffentlichen Raum

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
36 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anregung fordert Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Launitzstraße, insbesondere in der Nähe von Schulen und Kindergärten. Es werden konkrete Maßnahmen zur Überprüfung und Verbesserung der Situation im öffentlichen Raum vorgeschlagen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Launitzstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, den öffentlichen Raum in der Launitzstraße in Hinsicht auf Verkehrssicherheit, Stolperfallen und Sicherheitsmängel zu überprüfen und folgende Maßnahmen umzusetzen:

  1. Die provisorisch aufgestellten Verkehrs- und Hinweisschilder im genannten Bereich sind zu überprüfen und ordnungsgemäß neu anzuordnen oder zu entfernen, sodass die geltenden Mindestgehwegbreiten, Sicherheitsabstände und Anforderungen an die Barrierefreiheit eingehalten werden.
  2. Gefährliche bauliche Reste und provisorische Elemente (insbesondere ausladende Schildersockel und freiliegende bzw. verbogene Metallprofile) sind umgehend zu beseitigen.
  3. Die Beleuchtungssituation im betroffenen Straßenraum ist zu verbessern.
  4. Es ist sicherzustellen, dass künftig auch temporäre Maßnahmen im öffentlichen Raum wenigstens den Mindestanforderungen an Verkehrssicherheit entsprechen.

Begründung

Im betroffenen Bereich des öffentlichen Raums in der Launitzstraße - einem Schulweg in unmittelbarer Nähe einer Schule, eines Kindergartens und einer Seniorenwohnanlage - stellen provisorische Schilder, Sockel etc. erhebliche Stolper- und Unfallgefahren dar. Mindestabstände werden offenkundig nicht eingehalten, Gehwege sind zugestellt. Die mangelhafte Beleuchtung verschärft die Gefährdungslage zusätzlich. Besonders kritisch ist die Situation im Eingangsbereich von Schule und Kindergarten, wo ein verbogenes Metallprofil in Kombination mit vergessenen Schildersockeln eine inakzeptable Gefahrenlage darstellt. Für die Gestaltung und Nutzung des öffentlichen Raums existieren klare rechtliche Vorgaben zur Verkehrssicherheit. Diese gelten ausdrücklich auch für provisorische Maßnahmen. Gerade in sensiblen Bereichen in der Nähe von Kitas, Schulen oder Seniorenwohnanlagen, ist eine sichere Gestaltung des Straßenraums erforderlich, um die Sicherheit aller Nutzerinnen und Nutzer zu gewährleisten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Januar 2026OFOF 1639/5Launitzstraße: Sicherheit vor Kita und Schule - Einhaltung von Mindeststandarts im öffentlichen RaumOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 23. Januar 2026Sie sind hier
    OMOM 8058Launitzstraße: Sicherheit vor Kita und Schule - Einhaltung von Mindeststandarts im öffentlichen Raum
    Direktanregung
  3. 14. September 2026Antwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 1422Launitzstraße: Sicherheit vor Kita und Schule - Einhaltung von Mindeststandarts im öffentlichen RaumStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 5
Sitzung 2 · 19.06.2026
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 3 · 21.08.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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