Neufassung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteher:innen und Sozialpfleger:innen
Zusammenfassung
Die Neufassung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken wird vorgeschlagen, um die rechtliche Grundlage für die Bestellung von Sozialbezirksvorsteher:innen und Sozialpfleger:innen auch während der Übergangszeit nach Neuwahlen zu sichern. Dadurch wird eine Kontinuität der Hilfe für die Bürger:innen gewährleistet und das Ehrenamt bleibt rechtlich abgesichert.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBeschlussvorschlag
I. Der im Entwurf vorgelegten Neufassung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteher:innen und Sozialpfleger:innen wird zugestimmt.
Begründung
A. Zielsetzung
- Hilfekontinuität für die Bürger:innen wird aufrecht erhalten.
- Die tätigen Ehrenamtler:innen sind auch in der Übergangszeit nach Neuwahlen legitimiert und haftungsrechtlich abgesichert.
- Die Geschäftsanweisung ist rechtskonform.
B. Alternativen
Alternative Lösungsvorschläge: keine
C. Lösung
Die Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteher:innen und Sozialpfleger:innen wird um die erforderliche Klausel ergänzt.
Als vergleichbar im Stadtrecht dient die Satzung über die Bildung von Stadtbezirken und die Bestellung von Bezirksvorstehern der Stadt Frankfurt am Main, Fassung vom 14. Juni 1973.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- a)☐ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlichvorgeschriebenFolgende Formist vorgeschrieben:
- b)☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wirdvorgeschlagenKurzeBeschreibung (2 - 3 Sätze):Zur Einbindung der Perspektiven und Auswirkungenwurde der Dreier-Ausschuss als das Vertretungsorgan derSozialbezirksvorsteher:innen in den vorgelagerten Prozess einbezogen, umRückmeldungen aus den Stadtteilen zu berücksichtigen und das Vorhabentransparent zu gestalten.
- c)Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nichterfolgen, weil:☐ verwaltungsinterner Vorgang☐ Gestaltungsspielraum ist nichtausreichend☐ Verfahrensverzögerung kann nichtakzeptiert werden☐ Ressourcen stehen nichtzur Verfügung☐ gesetzlicherAusschließungsgrund☐ Beteiligung hat bereitsstattgefundenErläuterung(optional):
- d)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nichtvorgeschlagen, weil
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Januar 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.03.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf; ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung)