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Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün im Ortsbezirk 5!

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
27 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 5 lehnt die Aufstellung von mobilen Grünen Zimmern ab und fordert den Magistrat auf, stattdessen in nachhaltige, dauerhafte Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas und der Lebensqualität im Ortsbezirk zu investieren. Konkrete Vorschläge umfassen die permanente Entsiegelung, Baumpflanzungen und die Förderung lokaler Initiativen zur Begrünung.

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Anregung

Der Magistrat plant, ab Mitte Mai 2026 erneut mobile Grüne Zimmer stadtweit aufzustellen und hat die Ortsbeiräte in einem Schreiben um diesbezügliche Standortvorschläge gebeten. Bereits aus diesem Anschreiben ist ersichtlich, mit welchem Aufwand die Aufstellung dieser sogenannten Grünen Zimmer verbunden ist. Die betreffenden Standorte sollen mit großen Fahrzeugen erreichbar sein und müssen für Gewicht und Wenderadius des Lkw/Anhänger-Gespanns ausgelegt sein. Dies vorausgeschickt wird dem Magistrat mitgeteilt, dass der Ortsbeirat die Aufstellung sogenannter Grüner Zimmer im Ortsbezirk 5 ablehnt. Stattdessen wird der Magistrat dazu aufgefordert, auf die Anschaffung sowie den Einsatz weiterer Grüner Zimmer zu verzichten und die dadurch frei werdenden Haushaltsmittel verantwortungsvoll in nachhaltige, dauerhafte Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas und der Lebensqualität im Ortsbezirk zu investieren.

Begründung: Bei sogenannten Grünen Zimmern handelt es sich um temporäre, bepflanzte Module zur Verbesserung des Mikroklimas. Das Ziel ist lobenswert, doch handelt es sich bei näherer Betrachtung um eine weitestgehend symbolische Maßnahme, deren Nachteile deutlich überwiegen: - Hohe Kosten bei geringem Nutzen: Die bislang angeschafften mobilen Grünen Zimmer (aktuell rund 23 Stück) haben den städtischen Haushalt bereits mit mehr als 1,5 Millionen Euro belastet. Jedes Modul zieht jährliche Pflegekosten von ca. 2.100 Euro nach sich, die Anschaffung jedes weiteren schlägt mit rund 67.000 Euro zu Buche. Diese Ausgaben stehen in einem ungünstigen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen: Die Module sind nur saisonal einsetzbar, erzielen lediglich eine lokale und temporäre Kühlwirkung durch Verdunstung und tragen nicht zu einer dauerhaften Verbesserung des Mikroklimas oder der Infrastruktur im Ortsbezirk bei. Studien zu urbaner Begrünung zeigen, dass permanente Maßnahmen (z. B. Baumpflanzungen oder Entsiegelung) eine deutlich stärkere und langfristige Abkühlung urbaner Hitzeinseln bewirken. - Fragwürdige CO2-Bilanz: Die Herstellung, der dieselbetriebene Transport und die Pflege der mobilen Grünen Zimmer (siehe Fotos 1-3) verursachen Emissionen, die die CO2-Bindung der Pflanzen übersteigen können - insbesondere bei temporären und ausschließlich saisonal nutzbaren Systemen, wie sie der Magistrat einsetzt. Der Magistrat wird daher dazu aufgefordert, auf den Einsatz Grüner Zimmer im Ortsbezirk zu verzichten und insbesondere keine weiteren Neuanschaffungen solcher Module mehr vorzunehmen. Stattdessen sind bessere Alternativen zu priorisieren und die frei werdenden Haushaltsmittel in dauerhafte Projekte zu investieren. Konkret schlägt der Ortsbeirat die folgenden Maßnahmen vor: - permanente Entsiegelung und Schaffung von dauerhaften Grünflächen wie Parks, Grünstreifen oder begrünten Höfen; - beschleunigte Baumpflanzungen und schattenspendende Strukturen in den Stadtteilen; - stärkere Förderung lokaler Initiativen zur Dach-, Fassaden und Hofbegrünung, etwa durch eine Aufstockung der Fördermittel beim bewährten Programm "Frankfurt frischt auf"; - Integration blau-grüner Infrastruktur, um eine intelligente Kombination aus Regenwassermanagement, Biodiversität und naturnaher Begrünung zu erreichen. Mit den vorgenannten Instrumenten lässt sich eine echte und nachhaltige Klimaanpassung in den Stadtteilen erzielen, jedoch nicht mit einer Alibi-Maßnahme in Form der Aufstellung Grüner Zimmer ohne belegbare Klimawirkung im Ortsbezirk. Fotos 1- 3 (eigene Aufnahmen): Dieselbetriebener LKW bei der Pflege und Bewässerung eines Grünen Zimmers an der Friedberger Warte in Frankfurt am Main

Begründung

Bei sogenannten Grünen Zimmern handelt es sich um temporäre, bepflanzte Module zur Verbesserung des Mikroklimas. Das Ziel ist lobenswert, doch handelt es sich bei näherer Betrachtung um eine weitestgehend symbolische Maßnahme, deren Nachteile deutlich überwiegen: - Hohe Kosten bei geringem Nutzen: Die bislang angeschafften mobilen Grünen Zimmer (aktuell rund 23 Stück) haben den städtischen Haushalt bereits mit mehr als 1,5 Millionen Euro belastet. Jedes Modul zieht jährliche Pflegekosten von ca. 2.100 Euro nach sich, die Anschaffung jedes weiteren schlägt mit rund 67.000 Euro zu Buche. Diese Ausgaben stehen in einem ungünstigen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen: Die Module sind nur saisonal einsetzbar, erzielen lediglich eine lokale und temporäre Kühlwirkung durch Verdunstung und tragen nicht zu einer dauerhaften Verbesserung des Mikroklimas oder der Infrastruktur im Ortsbezirk bei. Studien zu urbaner Begrünung zeigen, dass permanente Maßnahmen (z. B. Baumpflanzungen oder Entsiegelung) eine deutlich stärkere und langfristige Abkühlung urbaner Hitzeinseln bewirken. - Fragwürdige CO2-Bilanz: Die Herstellung, der dieselbetriebene Transport und die Pflege der mobilen Grünen Zimmer (siehe Fotos 1-3) verursachen Emissionen, die die CO2-Bindung der Pflanzen übersteigen können - insbesondere bei temporären und ausschließlich saisonal nutzbaren Systemen, wie sie der Magistrat einsetzt. Der Magistrat wird daher dazu aufgefordert, auf den Einsatz Grüner Zimmer im Ortsbezirk zu verzichten und insbesondere keine weiteren Neuanschaffungen solcher Module mehr vorzunehmen. Stattdessen sind bessere Alternativen zu priorisieren und die frei werdenden Haushaltsmittel in dauerhafte Projekte zu investieren. Konkret schlägt der Ortsbeirat die folgenden Maßnahmen vor: - permanente Entsiegelung und Schaffung von dauerhaften Grünflächen wie Parks, Grünstreifen oder begrünten Höfen; - beschleunigte Baumpflanzungen und schattenspendende Strukturen in den Stadtteilen; - stärkere Förderung lokaler Initiativen zur Dach-, Fassaden und Hofbegrünung, etwa durch eine Aufstockung der Fördermittel beim bewährten Programm "Frankfurt frischt auf"; - Integration blau-grüner Infrastruktur, um eine intelligente Kombination aus Regenwassermanagement, Biodiversität und naturnaher Begrünung zu erreichen. Mit den vorgenannten Instrumenten lässt sich eine echte und nachhaltige Klimaanpassung in den Stadtteilen erzielen, jedoch nicht mit einer Alibi-Maßnahme in Form der Aufstellung Grüner Zimmer ohne belegbare Klimawirkung im Ortsbezirk. Fotos 1- 3 (eigene Aufnahmen): Dieselbetriebener LKW bei der Pflege und Bewässerung eines Grünen Zimmers an der Friedberger Warte in Frankfurt am Main

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Januar 2026OFOF 1658/5Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün im Ortsbezirk 5!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 23. Januar 2026Sie sind hier
    OMOM 8072Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün im Ortsbezirk 5!
    Direktanregung
  3. 13. Juli 2026Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1097Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün im Ortsbezirk 5!Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 2 · 19.06.2026
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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