Ertüchtigung der Wege auf dem Friedhof Kalbach
Zusammenfassung
Die Anregung zielt darauf ab, die Wege auf dem Friedhof Kalbach zu ertüchtigen, um die Sicherheit und Zugänglichkeit für alle Besucher, insbesondere ältere Menschen und Personen mit Mobilitätseinschränkungen, zu erhöhen. Es wird um eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen gebeten.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Bei schwierigen Witterungsverhältnissen - wie Regen, Schnee oder Glätte - sind die bestehenden Wege für viele Besucherinnen und Besucher nur eingeschränkt nutzbar. Dies betrifft vor allem ältere Menschen sowie Personen mit Mobilitätseinschränkungen, die den Friedhof regelmäßig aufsuchen möchten. Die derzeitige Beschaffenheit der Wege führt wiederholt zu Unsicherheiten und birgt ein erhöhtes Sturzrisiko. Eine Verbesserung der Wegeoberflächen, eine bessere Entwässerung sowie gegebenenfalls eine barrierearme Gestaltung würden die Sicherheit und Zugänglichkeit des Friedhofs erheblich erhöhen. Der Magistrat wird daher gebeten, die Wege auf dem Friedhof Kalbach zeitnah zu ertüchtigen und in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Daher ist der Zustand der Wege zu prüfen, geeignete Maßnahmen zur Ertüchtigung zu planen und diese zeitnah umzusetzen.
Begründung
Der Friedhof Kalbach wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig besucht. Gerade ältere Menschen sind auf gut begehbare und sichere Wege angewiesen. Eine Verbesserung der Wege trägt wesentlich zur Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit und Würde des Ortes bei.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Januar 2026OFOF 665/12Ertüchtigung der Wege auf dem Friedhof KalbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Januar 2026Sie sind hierOMOM 7991Ertüchtigung der Wege auf dem Friedhof KalbachDirektanregung
- 4. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 781Ertüchtigung auf dem Friedhof KalbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats