Frankfurter Aktionsplan: Schutz, Akzeptanz und Vielfalt für LSBTIQA*
Zusammenfassung
Der Frankfurter Aktionsplan zielt darauf ab, die Diversität und Akzeptanz der LSBTIQA*-Community in Frankfurt zu fördern und Schutzmaßnahmen gegen queerfeindliche Diskriminierung zu stärken. Durch die Beteiligung der Betroffenen sowie verschiedenen Akteuren wird ein umfassendes Paket an Maßnahmen entwickelt, das zur Schaffung einer sicheren und vielfältigen Stadt für alle führt.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBeschlussvorschlag
Dem Frankfurter Aktionsplan wird in der beigefügten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Zielsetzung
Der in Anlage beigefügte Frankfurter Aktionsplan LSBTIQA* zeigt Lösungsstrategien auf, um dem bundesweiten Trend queerfeindlicher Diskriminierung bis hin zu Straftaten entgegenzutreten. Frankfurt kommt hier als internationalste Großstadt Deutschlands mit seiner besonders diversen Bevölkerung eine besondere Rolle zu. Etwa 12 Prozent der Frankfurterinnen und Frankfurt (bis zu 95 000 Personen) identifizieren sich als LSBTIQA*. Diese Gruppen erleben häufig mehrfach diskriminierende Benachteiligungen, weil diese mit weiteren Faktoren wie Migration, Religion, Alter oder Behinderung zusammenfällt. Die queerfeindlichen Straftaten sind in den vergangenen Jahren gestiegen: von 26 Fällen 2022 über 45 (2023) bis 56 (2024) und bereits 14 Fälle allein im ersten Quartal 2025. Expert:innen gehen davon aus, dass das Dunkelfeld noch deutlich größer ist. Deshalb fordert der Plan den konsequenten Ausbau von Schutz- und Sicherheitsstrukturen, die über reine Reaktionsmaßnahmen hinausgehen und institutionell verankert werden müssen. Der Aktionsplan wurde in den vergangenen Jahren mit einem Prozess gestartet, den der Magistrat gemeinsam mit Betroffenen, der Polizei und zivilgesellschaftlichen Organisationen angegangen ist. Dieser Koordinierungskreis LSBTIQA* bündelt Kontakte aus dem Dezernat II (Stabsstelle Antidiskriminierung, Amt für multikulturelle Angelegenheiten), diversen NGO und der Frankfurter Landespolizei. Dieser Kreis hat in über 20 Sitzungen und zahlreichen Arbeitsgruppen konkrete Handlungsempfehlungen für sechs Lebensbereiche erarbeitet. Einige der über 170 Maßnahmen sind in dem hier vorliegenden Aktionsplan mit seinen zentralen zehn Punkten bereits aufgenommen worden. Sie enthalten Vorschläge zur Gewaltprävention, Sensibilisierung, dem Ausbau von Beratungsangeboten, schulischer Integration, intersektionaler Antidiskriminierung, Unterstützung von Regenbogenfamilien, kulturelle Sichtbarkeit, inklusive Infrastruktur, Netzwerkbildung und datenbasierte Forschung. Durch Monitoring und partizipative Evaluation soll der Plan helfen, Frankfurt nach und nach zu einer sicheren, akzeptierenden und vielfältigen Stadt für alle LSBTIQA*-Menschen machen. Während einige Maßnahmen durch den Magistrat und die Ämter der Stadt bereits angegangen wurden, sollen die weiteren Vorschläge mittels spezifischer Arbeitsgruppen, in die Strukturen gebracht werden. Im vorliegenden Aktionsplan noch nicht benannte Vorschläge sollen nachgehalten und weiterverfolgt werden. Der Magistrat wird regelmäßig über den Stand des Aktionsplans berichten und den bestehenden Koordinierungskreis zu einem regelmäßig tagenden Netzwerk ausbauen. Grundsätzliche Entscheidungen wird der Magistrat in eigenen Vorlagen einbringen.
B. Alternativen
Kein Beschluss des Aktionsplans
C. Lösung
Beteiligung der zuständigen Dezernate und Ämter in verschiedenen Arbeitsgruppen und Bildung eines Frankfurter LSBTIQA*-Netzwerks
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- a)☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlichvorgeschrieben Folgende Formist vorgeschrieben:
- b)☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wirdvorgeschlagen KurzeBeschreibung (2 - 3 Sätze):Die Öffentlichkeit wurde bereits über denKoordinierungskreis eingebunden, künftig wird dies in regelmäßigen Treffendes zu gründenden Netzwerks geschehen.
- c)Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nichterfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang☐ Gestaltungsspielraum ist nichtausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nichtakzeptiert werden☐ Ressourcen stehen nichtzur Verfügung ☐ gesetzlicherAusschließungsgrund☐ Beteiligung hat bereitsstattgefunden Erläuterung(optional):
- d)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nichtvorgeschlagen, weil
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Januar 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.03.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass auch Kleingärtner:innen geschützt werden) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass auch Kleingärtner:innen geschützt werden)