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Künstlerisch irrelevante Spray-Tags von den Wänden am Sachsenhäuser Mainufer entfernen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
35 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Die Anregung fordert die regelmäßige Entfernung von Spray-Tags am Sachsenhäuser Mainufer durch den Magistrat. Ziel ist es, weitere Spray-Tags zu verhindern und Nachahmer nicht zu ermutigen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, Spray-Tags von den Wänden am Sachsenhäuser Mainufer zu entfernen. Die Reinigung soll regelmäßig erfolgen, möglichst im dreimonatigen Rhythmus, sodass weitere Tags rechtzeitig verschwinden und keine Nachahmer ermutigen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Januar 2026OFOF 1645/5Künstlerisch irrelevante Spray Tags von den Wänden am Sachsenhäuser Mainufer entfernenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 23. Januar 2026Sie sind hier
    OMOM 8063Künstlerisch irrelevante SprayTags von den Wänden am Sachsenhäuser Mainufer entfernen
    Direktanregung
  3. 14. September 2026Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1410Künstlerisch irrelevante Spray Tags von den Wänden am Sachsenhäuser Mainufer entfernenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 2 · 19.06.2026
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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