Absicherung der rückwärtigen, durch die Seeheimer Straße führenden Zufahrt zur Liegenschaft Balduinstraße 53
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Zusammenfassung
Die Anregung zielt darauf ab, die Zufahrt zur Liegenschaft Balduinstraße 53 abzusichern, um ein Zuparken der Einfahrt zu verhindern. Die aktuellen Verhältnisse führen zu einem regelmäßigem Zugestopfen der Zufahrt, weswegen eine Maßnahmen wie Bodenmarkierungen oder Poller angeregt werden.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Balduinstraße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Verkehrssicherheit rund um die Gruneliusschule gewährleisten14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Durch die Auslagerung der Gruneliusschule kommt es zu einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen in der Balduinstraße, in13.05.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Absicherung der rückwärtigen, durch die Seeheimer Straße führenden Zufahrt zur Liegenschaft Balduinstraße 5308.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Balduinstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die rückwärtige, durch die Seeheimer Straße führende Zufahrt zur Liegenschaft Balduinstraße 53 beispielsweise durch Bodenmarkierungen und/oder Poller derart abzusichern, dass ein Zuparken der Einfahrt unterbunden wird.
Begründung
Das Grundstück in der Baludinstraße 53 erstreckt sich bis zur Seeheimer Straße und besitzt zwei Zugänge. Der fußläufige Hauptzugang erfolgt von der Balduinstraße her. Eine Autozufahrt von der Seeheimer Straße her zum Carport ist ebenfalls gegeben und von den Bewohnerinnen und Bewohnern auch am Zufahrtstor auffällig gekennzeichnet worden, dass der Zugang nicht zuzuparken sei. Leider wird die Zufahrt trotz des Kennzeichens zugeparkt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2026OFOF 1627/5Absicherung der rückwärtigen durch die Seeheimer Straße führenden Zufahrt zur Liegenschaft Balduinstraße 53Ortsbeiratsantrag · CDU
- 23. Januar 2026Sie sind hierOMOM 8048Absicherung der rückwärtigen, durch die Seeheimer Straße führenden Zufahrt zur Liegenschaft Balduinstraße 53Direktanregung
- 8. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 839Absicherung der rückwärtigen, durch die Seeheimer Straße führenden Zufahrt zur Liegenschaft Balduinstraße 53Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats