Sanierung des Museumspark-Brunnens
Zusammenfassung
Die Anregung fordert die Sanierung des Museumspark-Brunnens, um seine Funktionalität und Gestaltung wiederherzustellen. Dies soll zur Verbesserung des Stadtklimas und der Attraktivität des Parks beitragen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Museumspark-Brunnen von Richard Meier zu sanieren.
Begründung
Die Sanierung des Museumspark-Brunnens ist aus funktionalen und gestalterischen Gründen gegeben. Der Museumspark-Brunnen stellt ein wichtiges gestalterisches Element des Parks dar und trägt wesentlich zur Aufenthaltsqualität sowie zum kulturellen und städtebaulichen Erscheinungsbild des Museumsufers bei. Durch altersbedingte Schäden, technische Mängel und Abnutzungen ist seine Funktionsfähigkeit derzeit eingeschränkt. Eine Sanierung würde die ursprüngliche Gestaltung und Funktion des Brunnens wiederherstellen. Zudem trägt ein intakter Brunnen zur Verbesserung des Stadtklimas bei und erhöht die Attraktivität des Parks als Erholungs- und Begegnungsraum. Die Maßnahme leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Aufwertung des öffentlichen Raums und zum Erhalt des kulturellen Stadtbildes Frankfurts.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2026OFOF 1633/5Sanierung des Museumspark-BrunnensOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Januar 2026Sie sind hierOMOM 8053Sanierung des Museumspark-BrunnensDirektanregung
- 4. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 790Sanierung des Museumspark-BrunnensStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats