Wann gibt es Ladesäulen für E-Fahrzeuge in den Stadtteilen des Ortsbezirks 11?
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, die Ladesäuleninfrastruktur für E-Fahrzeuge in den Stadtteilen des Ortsbezirks 11 zu erweitern. Es werden bis 2026 neue Standorte eingerichtet, um eine flächendeckende Grundversorgung sicherzustellen. Ziel ist es, den Anforderungen der E-Mobilität gerecht zu werden und die Nutzung öffentlicher Ressourcen zu optimieren.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu
- Die Standorte für Ladeinfrastruktur werden gerade in ämterübergreifenden Arbeitsgruppen ermittelt. Das Vergabeverfahren erfolgt - aller Voraussicht nach - im ersten Quartal
- Damit schafft der Magistrat die Voraussetzungen, dass die Betreiber von E-Ladesäulen im Laufe des Jahres 2026 ihre Anlagen installieren können. Dies beinhaltet auch Standorte im Ortsbezirk
- Zu 2 Ja. Generell verweist der Magistrat auf vorherige Stellungnahmen zum Thema E-Mobilität und auch auf das Schreiben von Stadtrat Wolfgang Siefert an die Ortsbeiräte vom 14.05.
- Zentrale Aspekte daraus sind folgende: Gemäß Beschluss der städtischen Gremien (Vortrag des Magistrats M140 vom 20.09.2019 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4835 vom 07.11.2019) plant und errichtet die Stadt Frankfurt am Main selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen. Rechtlich darf der Magistrat grundsätzlich nicht als Betreiber oder Auftraggeber fungieren. Er kann lediglich Flächen im öffentlichen Raum zur Verfügung stellen. Im Rahmen des Open-Market-Modells wurden Anträge von gewerblichen Anbietern zur Errichtung von Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen entgegengenommen und nach erfolgreicher Standortprüfung vertraglich gestattet. Wie auch viele Expertinnen und Experten geht die Stadt davon aus, dass die erforderliche Ladeinfrastruktur in Deutschland künftig lediglich zu 15 Prozent auf öffentlichen und zu 85 Prozent auf privaten und halböffentlichen Flächen (Handel und Gewerbe) errichtet wird. In Frankfurt soll auf öffentlichen Verkehrsflächen daher nur die unbedingt erforderliche Grundversorgung sichergestellt werden. In einer Pilotphase wurden bereits 180 AC-Ladestandorte mit 430 Ladeplätzen und neun Standorte mit schnellen DC-Hochleistungsladern vertraglich genehmigt. Diese wurden durch verschiedene Betreiber erfolgreich umgesetzt. Die Erfahrungen aus diesem Prozess hat die Stadt ausgewertet, um den weiteren Ausbau noch effektiver steuern zu können. Zur weiteren Planung wurde eine externe Firma mit einer wissenschaftlichen Bedarfsanalyse beauftragt. Das Ergebnis der Untersuchung wird in den nächsten Jahren regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls angepasst. Im nächsten Schritt wurden nun die Standortplanung und das weitere Vorgehen zum flächendeckenden Aufbau von Ladeinfrastruktur in Frankfurt extern ausgeschrieben. Es werden bis Ende des Jahres durch eine Fachfirma zunächst weitere 200 AC-Standorte und 20 DC-Standorte festgelegt, die, je nach Bedarf, in den nächsten Jahren sukzessive um weitere Standorte ergänzt werden. Der Magistrat stellt mit diesem Vorgehen unter Berücksichtigung der dynamischen Entwicklung des Ladeinfrastrukturaufbaus auf privaten und halböffentlichen Flächen sicher, dass eine Mindestabdeckung für das gesamte Stadtgebiet erfolgt. Dies beinhaltet selbstredend auch die Stadtteile im Ortsbezirk
- Die Ortsbeiräte wurden in die Standortsuche eingebunden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. August 2025OFOF 759/11Wann gibt es Ladesäulen für E-Fahrzeuge in den Stadtteilen des Ortsbezirks 11?Ortsbeiratsantrag · Linke
- 1. September 2025VV 1235Wann gibt es Ladesäulen für E-Fahrzeuge in den Stadtteilen des Ortsbezirks 11?Anfrage
- 23. Januar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 171Wann gibt es Ladesäulen für E-Fahrzeuge in den Stadtteilen des Ortsbezirks 11?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab