Schulplätze für Kinder des Kinderhauses am Dunantring bereithalten
Beschluss zuNR_418_2022Ausschuss für Bildung und Schulbau
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12. September 2022
12. September 2022
Antragsteller
CDU
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Prüfung und Bereitstellung von Schulplätzen für Kinder des Kinderhauses am Dunantring, das Ende 2023 eröffnet wird. Die Begründung liegt in der Notwendigkeit, den Kindern mit geistiger Behinderung und Verhaltensauffälligkeiten eine angemessene Beschulung zu ermöglichen, da der Träger keine Schulplätze vor Ort bereitstellt.
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Beschluss
Die Vorlage NR 418 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird gebeten, folgende Sachverhalte zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zeitnah einen entsprechenden, detailliert aufgeschlüsselten Bericht, vor allem zu den Kosten und dem Umsetzungszeitraum, vorzulegen: 1. Wo genau soll die Beschulung der Kinder des Kinderhauses der St. Vincenzstift gGmbH am Dunantring ab 2023 erfolgen? 2. An welchen Schulen werden in diesem Zusammenhang inklusive Ressourcen erhöht? 3. Sehen die Baupläne des Kinderhauses Räumlichkeiten für eine Beschulung derjenigen Kinder und Jugendlichen vor, die zeitweise nicht extern unterrichtet oder aufgrund ihres Gesundheitszustands generell nur wenige Stunden pro Woche beschult werden können? Wenn ja, wie wird das entsprechende notwendige Fachpersonal zur Betreuung der Schülerinnen und Schüler sichergestellt? 4. Werden bestehende Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung (gE) in der Kapazität erweitert? Wenn nein, wie werden diese entlastet? 5. Wieso wird mit Plätzen in gE-Zweigen an weit entfernten Schulen wie der Charles‐Hallgarten-Schule (CHS) oder der Viktor-Frankl-Schule für die Beschulung der Kinder des geplanten Kinderhauses geworben? 6. Wie viele zusätzliche Plätze im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung entstehen konkret im Rahmen der geplanten Kapazitätsaufstockungen? 7. Ist es korrekt, dass die CHS nun offiziell die bisher an der Panoramaschule organisatorisch angesiedelten, aber schon lange in der CHS beschulten Kinder übernimmt und dadurch überhaupt keine neuen Plätze entstehen? 8. Wie stellt der Magistrat sicher, dass der Aufbau der geplanten gE-Zweige an der Charles‐Hallgarten-Schule und der Viktor-Frankl-Schule überhaupt zu Beginn des kommenden Schuljahres 2022/23 erfolgen kann, da der bereits Ende 2021 der Öffentlichkeit vorgestellte Schulentwicklungsplan immer noch nicht dem Magistrat, geschweige denn der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt wurde?"