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Keine Hausärztliche Versorgung für Berkersheim - Verletzt Magistrat seine Fürsorgepflicht?

Vorlagentyp: V
74 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren

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Begründung

Verletzt Magistrat seine Fürsorgepflicht? Vorgang: V 64/16 OBR 10; ST 1429/16; V 436/17 OBR 10; ST 1139/17 Der Magistrat hatte mit der Stellungnahme vom 07.10.2016, ST 1429, auf eine Anfrage des Ortsbeirats 10 bezüglich der nicht vorhandenen hausärztlichen Versorgung in Berkersheim u.a. ausgeführt, dass der zuständige Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung erklärt hat, dass es möglich sei, dass ein ärztlicher Bewerber für den Standort Berkersheim im Rahmen des Auswahlverfahrens für eine Sonderzulassung prioritär behandelt werden könnte. In der Stellungnahme vom 23.06.2017, ST 1139, weist der Magistrat nun darauf hin, dass sich niemand wegen einer Sonderzulassung gemeldet habe.

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 539 entstanden aus Vorlage: OF 325/10 vom 01.08.2017

Betreff: Keine Hausärztliche Versorgung für Berkersheim - Verletzt Magistrat seine Fürsorgepflicht? Vorgang: V 64/16 OBR 10; ST 1429/16; V 436/17 OBR 10; ST 1139/17 Der Magistrat hatte mit der Stellungnahme vom 07.10.2016, ST 1429, auf eine Anfrage des Ortsbeirats 10 bezüglich der nicht vorhandenen hausärztlichen Versorgung in Berkersheim u.a. ausgeführt, dass der zuständige Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung erklärt hat, dass es möglich sei, dass ein ärztlicher Bewerber für den Standort Berkersheim im Rahmen des Auswahlverfahrens für eine Sonderzulassung prioritär behandelt werden könnte. In der Stellungnahme vom 23.06.2017, ST 1139, weist der Magistrat nun darauf hin, dass sich niemand wegen einer Sonderzulassung gemeldet habe. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Auskunft gebeten, ob er mit der lapidaren Feststellung in der Stellungnahme ST 1139, dass sich niemand wegen einer Sonderzulassung gemeldet habe, seine Fürsorgepflichten den Bürgerinnen und Bürgern von Berkersheim gegenüber als erledigt betrachtet oder sich stattdessen intensiv darum bemühen wird, darauf hinzuwirken, dass es doch noch zu einer Sonderzulassung als scheinbarer Voraussetzung für eine hausärztliche Versorgung im Bereich Berkersheim kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Juni 2016OFOF 66/10Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: Aktueller Sachstand sowie eventuelle neue Möglichkeiten zur Förderung der Niederlassung eines hausärztlichen KassenarztesOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 28. Juni 2016VV 64Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: Aktueller Sachstand sowie eventuelle neue Möglichkeiten zur Förderung der Niederlassung eines hausärztlichen KassenarztesAnfrage
  3. 7. Oktober 2016STST 1429Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: Aktueller Sachstand sowie eventuelle neue Möglichkeiten zur Förderung der Niederlassung eines hausärztlichen KassenarztesStellungnahme
  4. 30. März 2017OFOF 271/10Hausärztliche Versorgung für BerkersheimOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 25. April 2017VV 436Hausärztliche Versorgung für BerkersheimAnfrage
  6. 23. Juni 2017STST 1139Hausärztliche Versorgung für BerkersheimStellungnahme
  7. 1. August 2017OFOF 325/10Keine Hausärztliche Versorgung für Berkersheim - Verletzt Magistrat seine Fürsorgepflicht?Ortsbeiratsantrag · SPD
  8. 22. August 2017Sie sind hier
    VV 539Keine Hausärztliche Versorgung für Berkersheim - Verletzt Magistrat seine Fürsorgepflicht?
    Anfrage
  9. 10. November 2017Antwort des Magistrats · nach 74 WochenSTST 2159Keine Hausärztliche Versorgung für Berkersheim - Verletzt Magistrat seine Fürsorgepflicht?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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