Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße kontrollieren.
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Schäfflestraße — 13 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
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Auskunftsersuchen vom 21.08.2017, V 532 entstanden aus Vorlage: OF 233/11 vom 02.08.2017
Betreff: Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße kontrollieren. Vorgang: ST 1071/17 Der Magistrat wird um präzise Auskunft gebeten, in welchem Zeitraum und wie häufig Geschwindigkeitsübertretungen auf dem Erlenbruch im Jahre 2016 genau gemessen wurden.
Begründung: Kontrollen und Maßnahmen sind auf dieser Kreuzung besonders wichtig, da es sich um den Schulweg der Grundschülerinnen und Grundschüler handelt und es regelmäßig zu gefährlichen Situationen kommt. Die Angabe in der Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1071, von elf Prozent sanktionierbaren Verstößen ist sehr vage. Bei 22.000 Autos, die täglich auf dem Erlenbruch fahren, wären das 2.420 Autos pro Tag, bei denen eine Geschwindigkeitsübertretung festgestellt wurde. Die Aussage, dass 2017 keine Messungen durchgeführt wurden, da es schwierig sei einen geeigneten Standort für ein Messfahrzeug zu finden, rechtfertigt nicht die Unterlassung der Kontrollen. Messungen in diesem Bereich sind dringend erforderlich. Zudem wurde die Frage nach den Rotlichtverstößen nur unzureichend beantwortet: Der Hinweis, dass dies sporadisch von der Landespolizei kontrolliert wird, genügt nicht. Es ist nicht vorstellbar, dass es keinerlei Aufzeichnungen hierzu gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juni 2017STST 1071Ständiges Messprogramm Rotlichtverstöße Am ErlenbruchStellungnahme
- 2. August 2017OFOF 233/11Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Erlenbruch / Schäfflestraße kontrollieren.Ortsbeiratsantrag · SPD
- 21. August 2017Sie sind hierVV 532Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße kontrollieren.Anfrage
- 10. November 2017STST 2219Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße kontrollierenStellungnahme
- 28. Dezember 2017OFOF 275/11Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße kontrollieren und Maßnahmen ergreifenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. Januar 2018OMOM 2632Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße kontrollieren und Maßnahmen ergreifenDirektanregung
- 9. April 2018Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 733Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Am Erlen-bruch/Schäfflestraße kontrollieren und Maßnahmen ergreifenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen