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Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Erlenbruch / Schäfflestraße kontrollieren.

Vorlagentyp: OFSPD
43 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Erlenbruch / Schäfflestraße kontrollieren. Vorgang: ST 1071/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um präzise Auskunft gebeten in welchem Zeitraum und wie häufig Geschwindigkeitsübertretungen auf dem Erlenbruch 2016 genau gemessen wurden. Begründung: Kontrollen und Maßnahmen sind auf dieser Kreuzung besonders wichtig, da es sich um den Schulweg der Grundschüler/-innen handelt und es regelmäßig zu gefährlichen Situationen kommt. Die Angabe in der Stellungnahme ST1071 von 11% sanktionierbaren Verstößen ist sehr vage. Bei 22.000 Autos die täglich auf dem Erlenbruch fahren wären das 2.420 Autos pro Tag bei denen eine Geschwindigkeitsübertretung festgestellt wurde. Die Aussage das 2017 keine Messungen durchgeführt wurden, da es schwierig sei einen geeigneten Standort für ein Messfahrzeug zu finden, rechtfertigt nicht die Unterlassung der Kontrollen. Messungen in diesem Bereich sind dringend erforderlich. Zudem wurde die Frage nach den Rotlichtverstößen nur unzureichend beantwortet: Der Hinweis das dies sporadisch von der Landespolizei kontrolliert wird, genügt nicht. Es ist nicht vorstellbar, dass es keinerlei Aufzeichnungen hierzu gibt.

Inhalt

Antrag vom 02.08.2017, OF 233/11

Betreff: Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Erlenbruch / Schäfflestraße kontrollieren. Vorgang: ST 1071/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um präzise Auskunft gebeten in welchem Zeitraum und wie häufig Geschwindigkeitsübertretungen auf dem Erlenbruch 2016 genau gemessen wurden.

Begründung: Kontrollen und Maßnahmen sind auf dieser Kreuzung besonders wichtig, da es sich um den Schulweg der Grundschüler/-innen handelt und es regelmäßig zu gefährlichen Situationen kommt. Die Angabe in der Stellungnahme ST1071 von 11% sanktionierbaren Verstößen ist sehr vage. Bei 22.000 Autos die täglich auf dem Erlenbruch fahren wären das 2.420 Autos pro Tag bei denen eine Geschwindigkeitsübertretung festgestellt wurde. Die Aussage das 2017 keine Messungen durchgeführt wurden, da es schwierig sei einen geeigneten Standort für ein Messfahrzeug zu finden, rechtfertigt nicht die Unterlassung der Kontrollen. Messungen in diesem Bereich sind dringend erforderlich. Zudem wurde die Frage nach den Rotlichtverstößen nur unzureichend beantwortet: Der Hinweis das dies sporadisch von der Landespolizei kontrolliert wird, genügt nicht. Es ist nicht vorstellbar, dass es keinerlei Aufzeichnungen hierzu gibt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Juni 2017STST 1071Ständiges Messprogramm Rotlichtverstöße Am ErlenbruchStellungnahme
  2. 2. August 2017Sie sind hier
    OFOF 233/11Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Erlenbruch / Schäfflestraße kontrollieren.
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  3. 21. August 2017VV 532Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße kontrollieren.Anfrage
  4. 10. November 2017STST 2219Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße kontrollierenStellungnahme
  5. 28. Dezember 2017OFOF 275/11Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße kontrollieren und Maßnahmen ergreifenOrtsbeiratsantrag · SPD
  6. 22. Januar 2018OMOM 2632Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße kontrollieren und Maßnahmen ergreifenDirektanregung
  7. 9. April 2018Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 733Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Am Erlen-bruch/Schäfflestraße kontrollieren und Maßnahmen ergreifenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 14 · 21.08.2017
TO I, TOP 13
Angenommen
Auskunftsersuchen V 532 2017 Die Vorlage OF 233/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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