Vertragstoiletten
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Auskunftsersuchen vom 14.02.2017, V 353 entstanden aus Vorlage: OF 233/1 vom 29.01.2017
Betreff: Vertragstoiletten Vorgang: B 331/16 In der Vorlage B 331 wird unter Punkt 3. darauf hingewiesen, dass es Kooperationen mit Gaststätten gibt - sogenannte Vertragstoiletten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen dazu beantworten:
- Seit wann gibt es diesen Vertrag/diese Verträge?
- Zwischen wem wurden diesbezüglich Verträge geschlossen?
- Was regeln die Verträge im Einzelnen?
- Wie viel Geld bezahlt die Stadt für diese Verträge bzw. die Möglichkeit, dass Bürger die Toiletten unentgeltlich nutzen können?
- Muss für die Toilette am Eisernen Steg normalerweise Geld bezahlt werden?
- Sind weitere Verträge mit Gastronomiebetrieben geplant? Wenn ja, welche? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Dezember 2016BB 331Toiletten am nördlichen MainuferMagistratsbericht
- 29. Januar 2017OFOF 233/1VertragstoilettenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. Februar 2017Sie sind hierVV 353VertragstoilettenAnfrage
- 29. Mai 2017STST 965VertragstoilettenStellungnahme
- 3. August 2017OFOF 384/1Kostenlose Vertragstoiletten?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 22. August 2017VV 554Kostenlose Vertragstoiletten?Anfrage
- 8. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 2410Kostenlose Vertragstoiletten?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen