Vertragstoiletten
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2017, ST 965
Betreff: Vertragstoiletten Die Nutzung der sogenannten 'Vertragstoiletten' durch die Allgemeinheit ist in den jeweiligen Mietverträgen über Liegenschaften der Stadt Frankfurt am Main geregelt. Es gibt daher keinen einheitlichen Vertragsbeginn und Vertragspartner. Die Nutzung der bestehenden Vertragstoiletten ist für die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei. Der Magistrat prüft derzeit auf Grundlage einer bis Ende April 2017 durchgeführten Bürgerbefragung im Internet, an welchen Stellen der Stadt neue Toiletten sinnvoll sind und entweder mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand neu gebaut oder als zusätzliche Vertragstoiletten zur Verfügung gestellt werden können. In diesem Zusammenhang ist konkret vorgesehen, den Bürgerinnen und Bürgern die Toilettenanlage der Gastronomie 'Mainstrand' südlich des Eisernen Steges im Rahmen einer Reaktivierung der dortigen Trinkhalle zugänglich zu machen. Darüber hinaus steht im Bereich des nördlichen Eisernen Steges die Toilette des Maincafés am Schaumainkai als Vertragstoilette zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Dezember 2016BB 331Toiletten am nördlichen MainuferMagistratsbericht
- 29. Januar 2017OFOF 233/1VertragstoilettenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. Februar 2017VV 353VertragstoilettenAnfrage
- 29. Mai 2017Sie sind hierSTST 965VertragstoilettenStellungnahme
- 3. August 2017OFOF 384/1Kostenlose Vertragstoiletten?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 22. August 2017VV 554Kostenlose Vertragstoiletten?Anfrage
- 8. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 2410Kostenlose Vertragstoiletten?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab