Lärmdämmungsmaßnahmen an der A-Strecke im Bereich der oberirdisch verkehrenden U-Bahnen auf der Eschersheimer Landstraße
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 10.09.2015, V 1439 entstanden aus Vorlage: OF 962/9 vom 21.08.2015
Betreff: Lärmdämmungsmaßnahmen an der A-Strecke im Bereich der oberirdisch verkehrenden U-Bahnen auf der Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird in Aufzählung der einzelnen Maßnahmen bezüglich der Lärmdämmungsmaßnahmen an der A-Strecke im Bereich der oberirdisch verkehrenden U-Bahnen auf der Eschersheimer Landstraße um Auskunft über die bisher ergriffenen Lärmdämmungsmaßnahmen und die weiter beabsichtigten derartigen Maßnahmen gebeten. Diese Anfrage erweitert sich auch darum, inwieweit der Magistrat beziehungsweise die VGF auf entsprechende Erfahrungen aus anderen (deutschen) Großstädten zurückgreift und welche Schlüsse man daraus zieht.
Begründung: Eine nicht unerhebliche Anzahl von Anwohnern beklagt sich über den von den U-Bahnen oberirdisch erzeugten Fahrlärm. Dass der Hauptanteil der Klagen bei der schweigenden Mehrheit liegt, sei nur am Rande erwähnt. Insbesondere tritt Lärm beziehungsweise dessen Steigerung beim Anfahren und Bremsen und in den Kurvenbereichen auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. August 2015OFOF 962/9Lärmdämmungsmaßnahmen an der A-Strecke im Bereich der oberirdisch verkehrenden U-Bahnen auf der Eschersheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 10. September 2015Sie sind hierVV 1439Lärmdämmungsmaßnahmen an der A-Strecke im Bereich der oberirdisch verkehrenden U-Bahnen auf der Eschersheimer LandstraßeAnfrage
- 11. Januar 2016STST 59Lärmdämmungsmaßnahmen an der A-Strecke im Bereich der oberirdisch verkehrenden U-Bahnen auf der Eschersheimer LandstraßeStellungnahme
- 22. Juni 2016OFOF 66/9Belastende Geräuschentwicklung bei den oberirdischen U-Bahn-Zügen auf der Eschersheimer Landstraße (und im weiteren Stadtgebiet sowie auch bei Straßenbahnen)Ortsbeiratsantrag · FDP
- 7. Juli 2016OMOM 376Belastende Geräuschentwicklung bei den oberirdischen U-Bahn-Zügen auf der Eschersheimer Landstraße (und im weiteren Stadtgebiet sowie auch bei Straßenbahnen)Direktanregung
- 17. Oktober 2016STST 1444Belastende Geräuschentwicklung bei den oberirdischen U-Bahn-Zügen auf der Eschersheimer Land-straße (und im weiteren Stadtgebiet sowie auch bei Straßenbahnen)Stellungnahme
- 18. Oktober 2016OFOF 86/11Aufteilung des Nachtbus n5 in zwei FahrtrichtungenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. November 2016OMOM 910Aufteilung des Nachtbusses n5 in zwei FahrtrichtungenDirektanregung
- 14. November 2016OFOF 158/9Belastende Geräuschentwicklung bei den oberirdischen U-Bahn-Zügen auf der Eschersheimer Landstraße (und im weiteren Stadtgebiet)Ortsbeiratsantrag · FDP
- 1. Dezember 2016VV 286Belastende Geräuschentwicklung bei den oberirdischen U-Bahn-Zügen auf der Eschersheimer Landstraße (und im weiteren Stadtgebiet)Anfrage
- 20. Januar 2017STST 194Aufteilung des Nachtbusses n5 in zwei FahrtrichtungenStellungnahme
- 2. März 2017OFOF 199/9Nachtbetrieb von U-Bahnen und StraßenbahnenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. März 2017OFOF 198/9Auch U-Bahnen und Straßenbahnen im 24-Stunden-BetriebOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. März 2017VV 385Nachtbetrieb von U-Bahnen und StraßenbahnenAnfrage
- 3. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 97 WochenSTST 1163Nachtbetrieb von U-Bahnen und StraßenbahnenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.