Aufteilung des Nachtbusses n5 in zwei Fahrtrichtungen
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 194
Betreff: Aufteilung des Nachtbusses n5 in zwei Fahrtrichtungen Das Frankfurter Nachtbusnetz deckt die Lücke ab, die zwischen Betriebsende und Betriebsbeginn vor allem der S- und U-Bahnlinien und der Straßenbahnlinien liegt. Zur S-Bahn gibt es derzeit beim Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) erste Überlegungen zu einem Nachtbetrieb. Auch für U- und Straßenbahn wird derzeit auf lokaler Ebene geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen auf einigen Linien ein Nachtbetrieb möglich ist. Ein Nachtangebot auf den Schienenstrecken wird sich auch auf das Nachtbusnetz auswirken. Auch wenn die Aussage, dass der aktuelle Linienweg der n5 für Fahrgäste aus dem Riederwald nicht attraktiv ist, sicher zutrifft, sind in jedem Fall mögliche Änderungen auf den Schienenstrecken abzuwarten. Bei den dann eventuell folgenden Anpassungen des Nachtbusnetzes wird der Vorschlag einer möglichen Aufteilung des Linienweges der n5 geprüft und berücksichtigt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Januar 2017 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 1383 — Direktanregung vom 16. März 2017.