Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Nachtbetrieb von U-Bahnen und Straßenbahnen

Vorlagentyp: V
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 16.03.2017, V 385 entstanden aus Vorlage: OF 199/9 vom 02.03.2017

Betreff: Nachtbetrieb von U-Bahnen und Straßenbahnen Vorgang: OM 910/16 OBR 11; ST 194/17; OM 376/16 OBR 9; ST 1444/16; V 1439/15 OBR 9; ST 59/16 In den Medien wurde Anfang Februar 2017 berichtet, dass nach Ankündigung des RMV künftig auch nachts im Frankfurter Stadtgebiet S-Bahnen im 24-Stunden-Takt verkehren sollen. Auch für U-Bahnen und S-Bahnen wird nach Mitteilung des Magistrats mit der Stellungnahme vom 20.01.2017, ST 194, derzeit auf lokaler Ebene geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen auf einigen Linien ein Nachtbetrieb möglich ist. Im Bereich des Ortsbezirks 9 ist die U-Bahn-Linie U 2 im Gespräch. Die Anwohner der Eschersheimer Landstraße klagen seit längerem über die Emissionen des oberirdisch verlaufenden U-Bahn-Verkehrs auf der Eschersheimer Landstraße, insbesondere Lärm beim Anfahren und Bremsen sowie in den Kurvenbereichen. Der Magistrat hatte mit Stellungnahme vom 11.01.2016, ST 59, für das Quietschen in den Kurvenbereichen für "spätestens Mitte 2016" Versuche für Abhilfe angekündigt. Geräusche sind jedoch noch immer zu hören. Daher wird der Magistrat um Auskunft gebeten, inwieweit bei der vordergründig positiv zu beurteilenden Planung, die U 2 (oder ggf. eine andere Linie der A-Strecke) im 24-Stunden-Betrieb fahren zu lassen, die Lärmbeanspruchung der Anwohner vermieden werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. März 2017 wurde diese Anfrage im Ortsbeirat eingebracht. Der Magistrat antwortete am 3. Juli 2017 mit der Stellungnahme ST 1163. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 16 Wochen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen