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Vorgartensatzung Mainzer Landstraße: Ein jahrzehntelanges Trauerspiel ohne Ende

Vorlagentyp: STMagistrat
99 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat hat auf die Anfragen des Ortsbeirats zur Vorgartensatzung reagiert und erklärt, dass eine proaktive Information nicht möglich ist. Zudem wurde die Rechtslage bezüglich der Wiederaufnahme von Verfahren neu bewertet, wobei rechtliche Bedenken bestehen.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Zu Ziff. 1. und 1a.:

Die zahlreichen Anfragen des Ortsbeirats 1 zur Nutzung der Vorgärten in der Mainzer Landstraße und das damit bekundete Interesse des Ortsbeirats sind dem Magistrat selbstverständlich bekannt. Es ist für den Magistrat jedoch nicht leistbar, die Ortsbeiräte proaktiv über die Entwicklungen in den die jeweiligen Ortsbezirke betreffenden Angelegenheiten zu informieren. Hierzu besteht zudem auch keine rechtliche Verpflichtung.

Zu Ziff. 2. und 3.:

Die Akten sind zu einem Großteil nicht mehr vorhanden. Deshalb kann nicht mehr nachvollzogen werden, für welche Liegenschaften im Einzelnen welche Vergleiche erzielt wurden.

In den wenigen Fällen, in denen Akten gesichtet werden konnten, wurde im o.g. Zeitraum im Wege des gerichtlichen Vergleichs geregelt, dass nur ein Teil der jeweiligen Vorgartenfläche gärtnerisch anzulegen ist. Zahlungen wurden in diesem Zusammenhang nicht vereinbart. Für die Wiederherstellung der Vorgärten wurden teils unkonkrete Fristen gewährt, in einem Fall ein Zeitraum von fünf Jahren. Die Einhaltung der Vergleiche wurde jedoch offenbar nicht weiterverfolgt. In einem weiteren Fall wurde die erlassene Verwaltungsverfügung auf Anraten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zurückgenommen.

Aufgrund der vorliegenden Anfrage hat der Magistrat die Rechtslage neu bewertet, mit dem Ergebnis, dass gegen eine Wiederaufnahme dieser Verfahren rechtliche Bedenken bestehen.

Zu Ziff. 4. bis 7.:

Die statistischen Daten zu allen Stadtteilen Frankfurts sind dem Magistrat bekannt. Auch das Gallus ist isoliert betrachtet sicherlich ein Stadtteil mit überwiegend wohnlicher Nutzung.

Gemäß Magistratsbericht B480 vom 02.08.2010, durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen am 11.11.2010 (§ 8864), wurde die Bauaufsicht bekanntermaßen aufgefordert, verstärkt gegen Verstöße gegen die Vorgartensatzung vorzugehen. Die verstärkte Kontrolle der Vorgärten erfolgte ab Juni 2011 im Rahmen eines systematischen Vorgehens flächendeckend stadtteilweise.

Wie im Magistratsbericht B480 festgelegt, wurde mit den flächendeckenden Kontrollen damals im Ortsbezirk 2 (Bockenheim, Westend) und Ortsbezirk 3 (Nordend) begonnen. Es folgten in den Folgejahren die Stadtteile Bornheim, Nordend, Ostend, Griesheim und Rödelheim und in Teilen der Stadtteil Riedberg. Im Jahr 2021 startete die Kontrolle der Vorgärten in Sachsenhausen.

Wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1741 vom 27.09.2021 bereits berichtet hat, stehen für diese Überprüfungen bei der Bauaufsicht zwei Planstellen zur Verfügung. Demnach werden die Stadtteile sukzessiv abgearbeitet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Mai 2021OFOF 39/1Vorgartensatzung Mainzer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 1. Juni 2021OMOM 198Vorgartensatzung Mainzer LandstraßeDirektanregung
  3. 27. September 2021STST 1741Vorgartensatzung Mainzer LandstraßeStellungnahme
  4. 3. November 2021OFOF 216/1Vorgartensatzung Mainzer Landstraße: Ein jahrzehntelanges Trauerspiel ohne EndeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 23. November 2021VV 235Vorgartensatzung Mainzer Landstraße: Ein jahrzehntelanges Trauerspiel ohne EndeAnfrage
  6. 21. März 2022Sie sind hier
    STST 709Vorgartensatzung Mainzer Landstraße: Ein jahrzehntelanges Trauerspiel ohne Ende
    Stellungnahme
  7. 12. Oktober 2022OFOF 642/1Die Vorgartensatzung endlich auch im Gallus umsetzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  8. 1. November 2022OMOM 3017Die Vorgartensatzung endlich auch im Gallus umsetzenDirektanregung
  9. 3. April 2023Antwort des Magistrats · nach 99 WochenSTST 866Die Vorgartensatzung endlich auch im Gallus umsetzenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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Ortsbeiratssitzung
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