Vorgartensatzung Mainzer Landstraße: Ein jahrzehntelanges Trauerspiel ohne Ende
Stellungnahme des Magistrats
Zu Ziff. 1. und 1a.: Die zahlreichen Anfragen des Ortsbeirats 1 zur Nutzung der Vorgärten in der Mainzer Landstraße und das damit bekundete Interesse des Ortsbeirats sind dem Magistrat selbstverständlich bekannt. Es ist für den Magistrat jedoch nicht leistbar, die Ortsbeiräte proaktiv über die Entwicklungen in den die jeweiligen Ortsbezirke betreffenden Angelegenheiten zu informieren. Hierzu besteht zudem auch keine rechtliche Verpflichtung. Zu Ziff. 2. und 3.: Die Akten sind zu einem Großteil nicht mehr vorhanden. Deshalb kann nicht mehr nachvollzogen werden, für welche Liegenschaften im Einzelnen welche Vergleiche erzielt wurden. In den wenigen Fällen, in denen Akten gesichtet werden konnten, wurde im o.g. Zeitraum im Wege des gerichtlichen Vergleichs geregelt, dass nur ein Teil der jeweiligen Vorgartenfläche gärtnerisch anzulegen ist. Zahlungen wurden in diesem Zusammenhang nicht vereinbart. Für die Wiederherstellung der Vorgärten wurden teils unkonkrete Fristen gewährt, in einem Fall ein Zeitraum von fünf Jahren. Die Einhaltung der Vergleiche wurde jedoch offenbar nicht weiterverfolgt. In einem weiteren Fall wurde die erlassene Verwaltungsverfügung auf Anraten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zurückgenommen. Aufgrund der vorliegenden Anfrage hat der Magistrat die Rechtslage neu bewertet, mit dem Ergebnis, dass gegen eine Wiederaufnahme dieser Verfahren rechtliche Bedenken bestehen. Zu Ziff. 4. bis 7.: Die statistischen Daten zu allen Stadtteilen Frankfurts sind dem Magistrat bekannt. Auch das Gallus ist isoliert betrachtet sicherlich ein Stadtteil mit überwiegend wohnlicher Nutzung. Gemäß Magistratsbericht B480 vom 02.08.2010, durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen am 11.11.2010 (§ 8864), wurde die Bauaufsicht bekanntermaßen aufgefordert, verstärkt gegen Verstöße gegen die Vorgartensatzung vorzugehen. Die verstärkte Kontrolle der Vorgärten erfolgte ab Juni 2011 im Rahmen eines systematischen Vorgehens flächendeckend stadtteilweise. Wie im Magistratsbericht B480 festgelegt, wurde mit den flächendeckenden Kontrollen damals im Ortsbezirk 2 (Bockenheim, Westend) und Ortsbezirk 3 (Nordend) begonnen. Es folgten in den Folgejahren die Stadtteile Bornheim, Nordend, Ostend, Griesheim und Rödelheim und in Teilen der Stadtteil Riedberg. Im Jahr 2021 startete die Kontrolle der Vorgärten in Sachsenhausen. Wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1741 vom 27.09.2021 bereits berichtet hat, stehen für diese Überprüfungen bei der Bauaufsicht zwei Planstellen zur Verfügung. Demnach werden die Stadtteile sukzessiv abgearbeitet.