Vorgartensatzung Mainzer Landstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Stand des Rechtsstreits zur Vorgartensatzung an der Mainzer Landstraße zu prüfen und zu berichten. Ziel ist es, die Vorgartensatzung auch unabhängig vom Rechtsstreit umzusetzen und das Gerichtsverfahren abzuschließen.
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Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wieweit der Rechtsstreit um die Frankfurter Vorgartensatzung - hier insbesondere zur Mainzer Landstraße - gediehen ist, 2. welche Schritte der Magistrat unternommen hat bzw. unternehmen wird, um die Vorgartensatzung auch abseits des Rechtsstreits umzusetzen, 3. welche Schritte der Magistrat unternommen hat bzw. unternehmen wird, um das Gerichtsverfahren nunmehr endlich zum Abschluss zu bringen.
Begründung
Aus dem Wortprotokoll zur 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.09.1998: "Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Ich rufe die Frage Nr. 334 auf. Fragesteller ist Herr Stadtverordneter Zöttlein. Bitte sehr! Stadtverordneter Oswald Zöttlein, CDU: Die Vorgartensatzung scheint in der Mainzer Landstraße westlich des Platzes der Republik nicht durchsetzbar zu sein. Ich frage deshalb den Magistrat: Was gedenkt er zu tun, um eine weitere Ausweitung des Abstellens von Kraftfahrzeugen insbesondere auf öffentlichem Straßenraum - hier meine ich besonders die Bürgersteige -, zu verhindern?"
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Mai 2021OFOF 39/1Vorgartensatzung Mainzer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. Juni 2021Sie sind hierOMOM 198Vorgartensatzung Mainzer LandstraßeDirektanregung
- 27. September 2021STST 1741Vorgartensatzung Mainzer LandstraßeStellungnahme
- 3. November 2021OFOF 216/1Vorgartensatzung Mainzer Landstraße: Ein jahrzehntelanges Trauerspiel ohne EndeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. November 2021VV 235Vorgartensatzung Mainzer Landstraße: Ein jahrzehntelanges Trauerspiel ohne EndeAnfrage
- 21. März 2022STST 709Vorgartensatzung Mainzer Landstraße: Ein jahrzehntelanges Trauerspiel ohne EndeStellungnahme
- 12. Oktober 2022OFOF 642/1Die Vorgartensatzung endlich auch im Gallus umsetzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. November 2022OMOM 3017Die Vorgartensatzung endlich auch im Gallus umsetzenDirektanregung
- 3. April 2023Antwort des Magistrats · nach 99 WochenSTST 866Die Vorgartensatzung endlich auch im Gallus umsetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats