Vorgartensatzung Mainzer Landstraße
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Vorgartensatzung in der Mainzer Landstraße. Es wird festgestellt, dass derzeit kein Rechtsstreit anhängig ist und die Vorgartensatzung weiterhin präventiv sowie repressiv angewandt wird. Die Überprüfungen erfolgen stadtteilweise und flächendeckend.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Zu Ziffern 1. und 3.: Ein Rechtsstreit, in dem explizit die Frankfurter Vorgartensatzung angegriffen wird, ist aktuell nicht anhängig. Es gab in der Vergangenheit jedoch bezüglich mehrerer konkreter Liegenschaften in der Mainzer Landstraße Widersprüche gegen Verwaltungsverfügungen zur Durchsetzung der Vorgartensatzung und daraus resultierende Gerichtsverfahren. Inzwischen sind sämtliche Verfahren - überwiegend vergleichsweise - beendet. Zu Ziffer 2.: Die Vorgartensatzung wird nach wie vor präventiv angewandt, d.h. im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt sowie auch repressiv durchgesetzt. Um den Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren, erfolgen die entsprechenden Überprüfungen - wie mehrfach berichtet - stadtteilweise und flächendeckend nach Straßenzügen und Prioritäten. Dem Magistrat stehen zur Kontrolle der Vorgartensatzung zwei Planstellen zu Verfügung. Bisher wurden abschließend die Stadtteile Bockenheim, Westend, Nordend, Bornheim, Ostend, Riedberg, Griesheim und Rödelheim überprüft. Derzeit erfolgen die Kontrollen im Stadtteil Sachsenhausen. Das Konzept der flächendeckenden Überprüfung von Vorgärten priorisiert die Kontrollen in Stadtgebieten mit überwiegend wohnlicher Nutzung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Mai 2021OFOF 39/1Vorgartensatzung Mainzer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. Juni 2021OMOM 198Vorgartensatzung Mainzer LandstraßeDirektanregung
- 27. September 2021Sie sind hierSTST 1741Vorgartensatzung Mainzer LandstraßeStellungnahme
- 3. November 2021OFOF 216/1Vorgartensatzung Mainzer Landstraße: Ein jahrzehntelanges Trauerspiel ohne EndeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. November 2021VV 235Vorgartensatzung Mainzer Landstraße: Ein jahrzehntelanges Trauerspiel ohne EndeAnfrage
- 21. März 2022STST 709Vorgartensatzung Mainzer Landstraße: Ein jahrzehntelanges Trauerspiel ohne EndeStellungnahme
- 12. Oktober 2022OFOF 642/1Die Vorgartensatzung endlich auch im Gallus umsetzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. November 2022OMOM 3017Die Vorgartensatzung endlich auch im Gallus umsetzenDirektanregung
- 3. April 2023Antwort des Magistrats · nach 99 WochenSTST 866Die Vorgartensatzung endlich auch im Gallus umsetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab