Die Vorgartensatzung endlich auch im Gallus umsetzen
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Mit ST 709 vom 21.03.2022 teilt der Magistrat dem Ortsbeirat mit, dass er flächendeckende Kontrollen von Vorgärten stadtteilweise sukzessiv durchführt, um die Einhaltung der Vorgartensatzung sicher zu stellen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, als nächsten Stadtteil das Gallus für die Kontrollen der Vorgartensatzung vorsehen zu lassen, da dieser Stadtteil ganz besonders unter Grün- und Freiflächenmangel leidet und dort ganz offensichtlich eine größere Anzahl von Vorgärten seit Jahrzehnten zweckentfremdet werden.
Begründung
Zahlreiche Vorgärten werden seit Jahrzehnten zum Parken oder für andere, nicht genehmigte Nutzungen zweckentfremdet. Die Flächen sind oft maximal versiegelt. Gemäß der Vorgartensatzung müssen die meisten Flächen jedoch entsiegelt und begrünt sein. In Zeiten der Klimakrise würden begrünte Gärten die sommerliche Hitze im Gallus reduzieren, Insekten Lebensraum bieten und das gesamte Umfeld aufwerten.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF und Die PARTEI (= Ablehnung)