Vorgartensatzung Mainzer Landstraße: Ein jahrzehntelanges Trauerspiel ohne Ende
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Vorgartensatzung in der Mainzer Landstraße umzusetzen, nachdem die gerichtlichen Verfahren abgeschlossen sind. Dies geschieht im Kontext eines langjährigen Engagements des Ortsbeirates für den Erhalt der Vorgärten und der Notwendigkeit, die Grünflächen im Stadtteil Gallus zu verbessern.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Ortsbeirat 1 setzt sich seit rund 30 Jahren für den Erhalt bzw. die Wiederherstellung der Vorgärten in der Mainzer Landstraße ein. In allen Erwiderungen hat der Magistrat auf anhängige gerichtliche Widerspruchsverfahren hingewiesen und um Verständnis dafür gebeten, nicht handeln zu können, bis die Verfahren abgeschlossen seien. Auf erneute Initiative des Ortsbeirates antwortet der Magistrat dem Ortsbeirat mit ST 1741, dass sämtliche Verfahren mittlerweile - überwiegend vergleichsweise - beendet worden seien. Der Magistrat weist außerdem darauf hin, dass die Überprüfung der Einhaltung der Vorgartensatzung stadtweit mittels zwei Planstellen bewältigt und stadtteilweise in Stadtgebieten mit "überwiegend wohnlicher Nutzung" durchgeführt werde. Dies vorangestellt wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- War dem Magistrat bekannt, dass der Ortsbeirat seit über 30 Jahren an Erhalt und Wiederherstellung der Vorgärten hochgradig interessiert ist und dieses Interesse seither mit zahlreichen Anträgen zum Ausdruck brachte? 1a. Wenn ja, warum hat der Magistrat den Ortsbeirat nicht proaktiv über den Abschluss der Gerichtsverfahren informiert?
- Welche Vergleiche wurden in der Regel geschlossen? Welche inhaltlichen und zeitlichen Ziele sowie Zahlungen wurden vereinbart?
- Wann und auf welchen Liegenschaften sollen die durch die Vorgartensatzung geschützten Vorgärten der Mainzer Landstraße - auf Basis der abgeschlossenen Verfahren - wieder errichtet werden?
- Betrachtet der Magistrat das Gallus als einen Stadtteil mit nicht überwiegend wohnlicher Nutzung?
- Ist dem Magistrat bekannt, dass es sich beim Gallus um einen der am dichtesten besiedelten Stadtteile Frankfurts, jedoch mit einem der geringsten Grünanteile pro Kopf, handelt?
- Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der bislang überprüften Stadtteile? Warum steht das Gallus hinten an und warum werden Stadtteile mit deutlich höheren Grünflächenanteilen bevorzugt behandelt?
- Wann wird der Magistrat mit einer flächendeckenden Überprüfung der Vorgärten im Gallus beginnen?
Begründung
Nachdem der Magistrat den Ortsbeirat in der Vergangenheit stets mit den anhängigen Gerichtsverfahren vertröstet hat, hätte es nach Jahrzehnten der Verfahrensdauer auch mal gut getan, wenn der Magistrat in dieser Angelegenheit von selbst an den Ortsbeirat herangetreten wäre. Schließlich haben sich dort zahllose Beteiligte immer wieder mit der Thematik auseinandergesetzt. Wenn nun Stadtteile mit deutlich höherem Grünanteil pro Kopf zuvorderst auf Einhaltung der Vorgartensatzung überprüft werden und der Magistrat dies auch noch mit der überwiegend wohnlichen Nutzung begründet, bleibt eine gewisse Verwunderung beim Blick auf das Gallus. Alle können nun erwarten, dass der Magistrat schnellstmöglich mit der Umsetzung der Vorgartensatzung im Gallus beginnt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Mai 2021OFOF 39/1Vorgartensatzung Mainzer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. Juni 2021OMOM 198Vorgartensatzung Mainzer LandstraßeDirektanregung
- 27. September 2021STST 1741Vorgartensatzung Mainzer LandstraßeStellungnahme
- 3. November 2021Sie sind hierOFOF 216/1Vorgartensatzung Mainzer Landstraße: Ein jahrzehntelanges Trauerspiel ohne EndeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. November 2021VV 235Vorgartensatzung Mainzer Landstraße: Ein jahrzehntelanges Trauerspiel ohne EndeAnfrage
- 21. März 2022STST 709Vorgartensatzung Mainzer Landstraße: Ein jahrzehntelanges Trauerspiel ohne EndeStellungnahme
- 12. Oktober 2022OFOF 642/1Die Vorgartensatzung endlich auch im Gallus umsetzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. November 2022OMOM 3017Die Vorgartensatzung endlich auch im Gallus umsetzenDirektanregung
- 3. April 2023Antwort des Magistrats · nach 99 WochenSTST 866Die Vorgartensatzung endlich auch im Gallus umsetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF