Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 661 im Bereich der Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820
Stellungnahme des Magistrats
Der Ortsbeirat bemängelt in seiner Anregung die Schallschutzfunktion des Lärmschutzwalls im Bereich der Anschlussstelle Marie-Curie-Straße / BAB 661. Für den Lärmschutz an Autobahnen ist die Autobahn GmbH des Bundes, d.h. der Bund, zuständig. Im Rahmen der freiwilligen Lärmsanierung können Lärmschutzanlagen nachgerüstet werden. Hierzu führt die Autobahn GmbH detaillierte Lärmberechnungen durch und priorisiert nach Betroffenheit die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen. Ob und wann eine solche freiwillige Lärmsanierung für diesen Bereich geplant ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Die bestehenden Lärmschutzeinrichtungen sind bei der Erschließung des Gebiets errichtet worden. Zum Zeitpunkt der Planung und Errichtung der Lärmschutzanlage entlang der Autobahn galten bereits die Vorgaben der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Es ist daher davon auszugehen, dass der Wall und die Wegeführung entsprechend den Anforderungen der 16. BImSchV geplant wurden.