Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 661 im Bereich der Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820
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Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass die Verantwortung für den Lärmschutz an Autobahnen bei der Autobahn GmbH des Bundes liegt. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der freiwilligen Lärmsanierung Lärmschutzanlagen nachgerüstet werden können, jedoch derzeit keine Informationen über geplante Maßnahmen vorliegen.
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Marie-Curie-Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Gehweg entlang Ernst-Kahn-Straße13.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Die Emma-Kann-Grundschule im Europaviertel wurde am Samstag, dem 13.09.2025, unter großer Beteiligung der Schulgemeinde30.10.2025 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Marie-Curie-Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Ortsbeirat bemängelt in seiner Anregung die Schallschutzfunktion des Lärmschutzwalls im Bereich der Anschlussstelle Marie-Curie-Straße / BAB 661. Für den Lärmschutz an Autobahnen ist die Autobahn GmbH des Bundes, d.h. der Bund, zuständig.
Im Rahmen der freiwilligen Lärmsanierung können Lärmschutzanlagen nachgerüstet werden. Hierzu führt die Autobahn GmbH detaillierte Lärmberechnungen durch und priorisiert nach Betroffenheit die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen. Ob und wann eine solche freiwillige Lärmsanierung für diesen Bereich geplant ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.
Die bestehenden Lärmschutzeinrichtungen sind bei der Erschließung des Gebiets errichtet worden. Zum Zeitpunkt der Planung und Errichtung der Lärmschutzanlage entlang der Autobahn galten bereits die Vorgaben der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Es ist daher davon auszugehen, dass der Wall und die Wegeführung entsprechend den Anforderungen der 16. BImSchV geplant wurden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. November 2023OFOF 448/12Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 661 im Bereich der Stadtbahnlinie U 9, Bebauungsgebiet „Am Bonifatiusbrunnen“, Bebauungsplan Nr. 820Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt, Linke
- 8. Dezember 2023OMOM 4899Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 661 im Bereich der Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820Direktanregung
- 8. März 2024Sie sind hierSTST 493Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 661 im Bereich der Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820Stellungnahme
- 13. April 2024OFOF 512/12Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820Ortsbeiratsantrag · SPD, FDP, Linke
- 26. April 2024OAOA 458Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820Anregung
- 23. September 2024Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 1675Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab