Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820
Stellungnahme des Magistrats
Zur Anregung des Ortsbeirates hat der Magistrat die Autobahn GmbH befragt, die mit Schreiben vom 21.08.2024 wie folgt geantwortet hat: "Mit o. g. Schreiben haben Sie uns um die Ergebnisse von Verkehrslärmberechnungen im Stadtgebiet Frankfurt am Main gebeten, welche wir im Rahmen der Ermittlung des Lärmsanierungsbedarfes in der Niederlassung West ermittelt haben. Die bisherigen Berechnungsergebnisse sind nur für interne Zwecke erhoben worden, um den Lärmsanierungsbedarf entlang des rund 1.600 km langen BAB-Netz der Niederlassung West zügig zu ermitteln. Diese überschlägigen Ergebnisse sind daher grober Natur und wurden dem Zweck entsprechend in Teilen auf Basis pauschalierter Annahmen (z.B. einheitliche Gebietsnutzungen und Straßendeckschichten) ermittelt. Das aus dem Lärmsanierungsbedarf abgeleitete Lärmsanierungskonzept (Priorisierung nachgelagerter schalltechnischer Detailuntersuchungen und Festlegung der konkreten Lärmsanierungsmaßnahmen) ist noch nicht abgeschlossen. Diese überschlägigen, durch die pauschalierten Annahmen gekennzeichneten Berechnungen führen in diesem Untersuchungsstadium noch nicht zu belastbaren Immissionspegeln. Von diesen können weder die Autobahn GmbH selbst noch Dritte konkrete Lärmschutzmaßnahmen sicher ableiten. Die Festlegung konkreter Lärmschutzmaßnahmen ist erst nach der Detailuntersuchung möglich. Daher können wir unsere vorläufigen Berechnungsergebnisse nicht veröffentlichen." Für die seitens des Ortsbeirat gewünschten Detailbetrachtungen wäre daher eine eigenständige Berechnung zu beauftragen. Da hierfür signifikante Kosten zu erwarten sind, ist dies vom Magistrat nicht vorgesehen. Aus der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 820 vom 29.08.2000 (https://planas.frankfurt.de/infotool/getfile/B820_Bgr-B820.pdf/Bgr-B820.pdf S. 17ff.) geht hervor, dass trotz des Straßenverkehrslärms befriedigende Wohnverhältnisse vorliegen.