Umgehende Darlegung des aktuellen Planungsstands der Ernst-Reuter-Schulen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats informiert über den aktuellen Stand der Planung der Ernst-Reuter-Schulen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Planung noch nicht abgeschlossen ist und die Bau- und Finanzierungsvorlage Anfang 2023 fertiggestellt werden soll. Das Projekt wird anschließend im Ortsbeirat vorgestellt.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Planung des Gesamtprojekts Ernst-Reuter-Schule ist entgegen anderer Annahmen noch nicht abgeschlossen und befindet sich derzeit noch in der Umsetzung. Die Erstellung der Bau- und Finanzierungsvorlage soll Anfang 2023 abgeschlossen werden. Im Anschluss wird das Projekt im Ortsbeirat vorgestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Januar 2022OFOF 109/8Umgehende Darlegung des aktuellen Planungsstands der Ernst-Reuter-SchulenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Februar 2022OMOM 1688Umgehende Darlegung des aktuellen Planungsstands der Ernst-Reuter-SchulenDirektanregung
- 10. Oktober 2022Sie sind hierSTST 2355Umgehende Darlegung des aktuellen Planungsstands der Ernst-Reuter-SchulenStellungnahme
- 21. November 2022OFOF 229/8Planungsstand der Ernst-Reuter-Schulen umgehend darlegenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. Dezember 2022OMOM 3272Planungsstand der Ernst-Reuter-Schulen umgehend darlegenDirektanregung
- 20. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 90 WochenSTST 2148Planungsstand der Ernst-Reuter-Schulen umgehend darlegenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab