Planungsstand der Ernst-Reuter-Schulen
Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über den aktuellen Planungsstand der Sanierung der Ernst-Reuter-Schulen. Es wird ein gemeinsamer Planungsprozess mit der Schule und den Fachämtern betont, um die denkmalgeschützten Gebäude zu erhalten. Ziel ist es, die Sanierung und Erweiterung der Schulen erfolgreich abzuschließen.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Grundlage für die Sanierung der Ernst-Reuter-Schulen bildet ein gemeinsamer mit der Schule im Vorfeld erfolgreich abgeschlossener Planungsprozess. Auch in der aktuellen Planungsphase befinden sich das Architekturbüro im engen Austausch mit der Schulgemeinde. Außerdem finden enge Abstimmungen mit den zu beteiligenden Fachämtern wie beispielsweise dem Denkmalamt statt.
Auf Basis dieser Abstimmungen befindet sich das Projekt in den finalen Zügen der Vorplanung. Hierbei erstellt das Architekturbüro das Planungskonzept für die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen. Notwendige Untersuchungen zum Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude wie die der Tragwerksplanung, werden derzeit durchgeführt. Diese sind besonders zeitintensiv. Der Magistrat hat die Planungen dem Ortsbeirat in seiner Sitzung am 21.09.2023 vorgestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Februar 2022OMOM 1688Umgehende Darlegung des aktuellen Planungsstands der Ernst-Reuter-SchulenDirektanregung
- 10. Oktober 2022STST 2355Umgehende Darlegung des aktuellen Planungsstands der Ernst-Reuter-SchulenStellungnahme
- 21. November 2022OFOF 229/8Planungsstand der Ernst-Reuter-Schulen umgehend darlegenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. Dezember 2022OMOM 3272Planungsstand der Ernst-Reuter-Schulen umgehend darlegenDirektanregung
- 20. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 87 WochenSTST 2148Planungsstand der Ernst-Reuter-Schulen umgehend darlegenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab