Planungsstand der Ernst-Reuter-Schulen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 8 fordert den Magistrat auf, den aktuellen Planungsstand des Gesamtprojektes der Ernst-Reuter-Schulen umgehend darzulegen. Dies ist notwendig, da die Planung entgegen vorheriger Annahmen noch nicht abgeschlossen ist und Änderungen an den Planungen nicht mehr angeregt werden können, wenn das Projekt erst später vorgestellt wird.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der aktuelle Planungsstand des Gesamtprojektes der Ernst-Reuter-Schulen umgehend dargelegt wird.
Begründung
Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2355, wurde mitgeteilt, dass die Planung des Gesamtprojektes Ernst-Reuter-Schulen entgegen anderer Annahmen noch nicht abgeschlossen ist. Die Erstellung der Bau- und Finanzierungsvorlage soll Anfang 2023 abgeschlossen werden. Erst im Anschluss soll das Projekt dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Das ist in den Augen des Ortsbeirates viel zu spät, da es bei diesem Vorgehen nicht mehr möglich ist, Änderungen an den Planungen anzuregen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Januar 2022OFOF 109/8Umgehende Darlegung des aktuellen Planungsstands der Ernst-Reuter-SchulenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Februar 2022OMOM 1688Umgehende Darlegung des aktuellen Planungsstands der Ernst-Reuter-SchulenDirektanregung
- 10. Oktober 2022STST 2355Umgehende Darlegung des aktuellen Planungsstands der Ernst-Reuter-SchulenStellungnahme
- 21. November 2022OFOF 229/8Planungsstand der Ernst-Reuter-Schulen umgehend darlegenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. Dezember 2022Sie sind hierOMOM 3272Planungsstand der Ernst-Reuter-Schulen umgehend darlegenDirektanregung
- 20. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 90 WochenSTST 2148Planungsstand der Ernst-Reuter-Schulen umgehend darlegenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20