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Medizinische Versorgung in Berkersheim

Vorlagentyp: STMagistrat
187 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 229

Betreff: Medizinische Versorgung in Berkersheim Zu Frage 1 Nach dem derzeit noch gültigen Versorgungsgesetz hat der Gesetzgeber die Zuständigkeit für die ambulante medizinische Versorgung der Frankfurter Bevölkerung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen übertragen. Danach hat die KV Hessen dafür zu sorgen, dass überall dort, wo Menschen leben, auch eine ärztliche und psychotherapeutische Versorgung gewährleistet ist, bzw. diese zeitnah erreicht werden kann. Diese Aufgabe wird als "Sicherstellungsauftrag" bezeichnet. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Hessen legt aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des Gesundheitsstrukturgesetzes sowie der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, den Umfang und die Art der Gewährleistung des "Sicherstellungsauftrages" fest. In den Landkreisen oder kreisfreien Städten, in denen ein Versorgungsgrad von mehr als 110 % besteht (Überversorgung), wird eine Sperrung für das entsprechende Fachgebiet vorgenommen. Das geschieht unabhängig davon, ob ein Arzt einer bestimmten Fachrichtung in einem Stadtteil niedergelassen ist oder nicht. Nach diesen Vorgaben ist das gesamte Stadtgebiet Frankfurts als ein Versorgungsgebiet für die mögliche Niederlassung von Hausärzten ausgewiesen. Voraussetzungen für eine Neuvergabe eines hausärztlichen Kassensitzes im Stadtteil Berkersheim gibt es nach diesen Statuten somit nicht. Zu Frage 2 Eine Möglichkeit zur Förderung der Niederlassung eines hausärztlichen Kassenarztes besteht grundsätzlich nicht. An welchem Ort innerhalb eines Versorgungsgebietes ein Hausarzt eine Praxis eröffnet, obliegt der unternehmerischen Freiheit. Da der niedergelassene Hausarzt das unternehmerische Risiko für sich und seine Mitarbeiter alleine trägt, wählt er den Standort seiner Praxis überwiegend nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten aus. Zu Frage 3 Der Magistrat teilt die Auffassung, dass die wohnraumnahe hausärztliche Versorgung von grundlegender Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität der Bewohner eines Stadtteils ist und hat diese Problematik mehrfach in Gesprächen mit der Kassenärztlichen Vereinigung erörtert. Diese hat zugesichert, bei Beratungsgesprächen mit niederlassungswilligen Ärzten auf die Bedürfnisse einer ärztlichen Versorgung in Wohnraumnähe hinzuweisen. Leider ist eine weitergehende Einflussnahme des Magistrats zur Verbesserung der Situation in Berkersheim und benachbarter Stadtteile aufgrund der geltenden Vorgaben nicht möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Oktober 2011OFOF 94/10Medizinische Versorgung in BerkersheimOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 25. Oktober 2011VV 150Medizinische Versorgung in BerkersheimAnfrage
  3. 6. Februar 2012Sie sind hier
    STST 229Medizinische Versorgung in Berkersheim
    Stellungnahme
  4. 29. März 2012OFOF 210/10Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: mögliche Sonderbedarfszulassung sowie eventuelle Neuregelung der PlanbereicheOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 17. April 2012VV 340Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: mögliche Sonderbedarfszulassung sowie eventuelle Neuregelung der PlanbereicheAnfrage
  6. 16. Juli 2012STST 1095Medizinischer Versorgung in Berkersheim hier: mögliche Sonderbedarfszulassung sowie eventuelle Neuregelung der PlanbereicheStellungnahme
  7. 26. Januar 2015OFOF 747/10Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: Aktuelle Möglichkeiten zur Förderung der Niederlassung eines hausärztlichen KassenarztesOrtsbeiratsantrag · CDU
  8. 10. Februar 2015VV 1252Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: Aktuelle Möglichkeiten zur Förderung der Niederlassung eines hausärztlichen KassenarztesAnfrage
  9. 4. Mai 2015Antwort des Magistrats · nach 187 WochenSTST 661Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: Aktuelle Möglichkeiten zur Förderung der Niederlassung eines hausärztlichen KassenarztesStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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