Medizinische Versorgung in Berkersheim
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Auskunftsersuchen vom 25.10.2011, V 150 entstanden aus Vorlage: OF 94/10 vom 02.10.2011
Betreff: Medizinische Versorgung in Berkersheim Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen insbesondere der Kassenärztlichen Vereinigung gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Erkenntnisse hinsichtlich der Voraussetzungen einer erforderlichen Neuvergabe eines hausärztlichen Kassensitzes im Stadtteil Berkersheim vorliegen; 2. welche Möglichkeiten zur Förderung einer erneuten Niederlassung eines hausärztlichen Kassenarztes bestehen; 3. wie die medizinische Versorgung kurzfristig und bis zur eventuellen Neueröffnung einer hausärztlichen Praxis verbessert werden kann insbesondere hinsichtlich einer Mitversorgung durch ein medizinisches Nahversorgungszentrum?
Begründung: Zum Quartalsende III/2011 wurde die einzige hausärztliche Praxis in Berkersheim geschlossen und der bisherige Kassenarztsitz in einen anderen Stadtteil vergeben. Innerhalb der letzten zwei Jahre konnte trotz intensiver Suche keine Nachfolge gefunden werden. Nach Auskunft von Berkersheimer Bürgern sollen die ehemaligen Praxisräume zusammen mit einem angrenzenden, ebenfalls leerstehenden Ladenlokal in Mietwohnungen umgebaut werden, sodass dort keine Praxis mehr untergebracht werden könnte. Eine umfassende medizinische Versorgung des Stadtteiles Berkersheim allein durch Hausärzte in den angrenzenden Stadtteilen ist aufgrund vom Kapazitätsproblemen nicht möglich. Die ansässige Privatpraxis steht Kassenpatienten nicht zur Verfügung. Des Weiteren ist es insbesondere gebrechlichen Patienten nicht zuzumuten, auf Dauer Praxen in anderen Stadtteilen aufzusuchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Oktober 2011OFOF 94/10Medizinische Versorgung in BerkersheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. Oktober 2011Sie sind hierVV 150Medizinische Versorgung in BerkersheimAnfrage
- 6. Februar 2012Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 229Medizinische Versorgung in BerkersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen