Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: Aktuelle Möglichkeiten zur Förderung der Niederlassung eines hausärztlichen Kassenarztes
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Auskunftsersuchen vom 10.02.2015, V 1252 entstanden aus Vorlage: OF 747/10 vom 26.01.2015
Betreff: Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: Aktuelle Möglichkeiten zur Förderung der Niederlassung eines hausärztlichen Kassenarztes Vorgang: ST 229/12 Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten aktuell zur Förderung der Niederlassung eines hausärztlichen Kassenarztes in Berkersheim bestehen.
Begründung: Der Stadtteil Berkersheim verfügt mittlerweile seit mehr als drei Jahren über keine hausärztliche Kassenarztpraxis mehr. Bisherige Bemühungen, dies zu ändern, blieben leider ohne Erfolg. Zwar teilte der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 06.02.2012, ST 229, mit, dass eine Möglichkeit zur Förderung der Niederlassung eines hausärztlichen Kassenarztes grundsätzlich nicht bestehe. Jedoch kam es in der Zwischenzeit auf diesem Gebiet zu mehreren Änderungen insbesondere im Rahmen des Zulassungsverfahrens für Kassenärzte. Der Ortsbeirat 10 erbittet daher um aktuelle Informationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Februar 2012STST 229Medizinische Versorgung in BerkersheimStellungnahme
- 26. Januar 2015OFOF 747/10Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: Aktuelle Möglichkeiten zur Förderung der Niederlassung eines hausärztlichen KassenarztesOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. Februar 2015Sie sind hierVV 1252Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: Aktuelle Möglichkeiten zur Förderung der Niederlassung eines hausärztlichen KassenarztesAnfrage
- 4. Mai 2015Antwort des Magistrats · nach 169 WochenSTST 661Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: Aktuelle Möglichkeiten zur Förderung der Niederlassung eines hausärztlichen KassenarztesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen