Beteiligung des Ortsbeirats und der Bürgerschaft am weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung des Stadtquartiers Günthersburghöfe (II)
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Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über den aktuellen Stand der Planungen für das Stadtquartier Günthersburghöfe und die geplanten Beteiligungsformate. Ziel ist es, die Bürger und den Ortsbeirat in die weiteren Planungen einzubeziehen und die Ergebnisse der Planungen transparent zu präsentieren.
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Neues zu Wasserpark per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat berichtet zu den planerischen Entwicklungen beim Projekt Günthersburghöfe gemäß der Vorlage NR 235 vom 01.02.2017 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017, § 1053) in regelmäßigen Abständen zum aktuellen Stand der Ergebnisse von Planungen und Untersuchungen, zuletzt am 27.04.2020 (B 209 / 2020). Darüber hinaus wurde wie in der ST 1932 vom 07.10.2019 berichtet, das städtebauliche Konzept vertieft und detailliert. Auf dieser Grundlage wird derzeit der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße / Südlich Wasserpark - erarbeitet mit dem Ziel, den Bebauungsplanentwurf in den Beschlussgang zum Offenlagebeschluß zu geben. Die Themen der erneut gewünschten Beteiligungsformate in Form von Workshops sind Grundlage des städtebaulichen Wettbewerbs gewesen und als solche umfassend in die Erarbeitung der städtebaulichen Figur eingeflossen. Der Magistrat wird den Bebauungsplanentwurf und die damit verbundenen Konzeptansätze gemäß der Beschlusslage vom 23.02.2017 im Zuge des Beschlussganges im Ortsbeirat vorstellen. Diese Präsentation im Ortsbeirat wird der Vorstellung und Erläuterung der Planungsergebnisse zum Bebauungsplan dienen. Im Zuge der Öffentlichen Auslegung können weitere Anregungen und Einwendungen zum Bebauungsplan eingebracht werden. Aufgrund der allgemeinen Situation hat sich die Zeitplanung des Projektes insgesamt verschoben, so dass vor der Sommerpause 2020 keine Veranstaltungen mehr stattfinden konnten. Zu der Thematik: "öffentliche Grünräume" ist direkt nach der Sommerpause ein "Vierter Runder Tisch" vorgesehen, in dem die derzeitigen Planungsüberlegungen vorgestellt und die Teilnehmer um ihre Beteiligung und Abstimmung gebeten werden. Beteiligungsformate zu den Themenfeldern Quartiersplatz und ökologische Bauweise setzen eine planungsrechtliche Grundlage voraus. Diese liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt - ohne einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Bebauungsplanentwurf - noch nicht vor. Diesbezügliche Veranstaltungen werden selbstverständlich stadtfinden, wenn der Bebauungsplan die dafür erforderliche Verfahrensreife hat. Mit der Stellungnahme ST 1932 vom 07.10.2019 wurde hierzu bereits ausführlich berichtet und auf mögliche kommende Beteiligungsverfahren hingewiesen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 13. Juni 2019OMOM 4734Beteiligung des Ortsbeirats und der Bürgerschaft am weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung des Stadtquartiers GünthersburghöfeDirektanregung
- 7. Oktober 2019STST 1932Beteiligung des Ortsbeirats und der Bürgerschaft am weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung des Stadtquartiers GüntherburghöfeStellungnahme
- 4. März 2020OFOF 841/3Beteiligung des Ortsbeirats und der Bürgerschaft am weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung des Stadtquartiers Günthersburghöfe (II)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Mai 2020OMOM 6092Beteiligung des Ortsbeirats und der Bürgerschaft am weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung des Stadtquartiers Günthersburghöfe (II)Direktanregung
- 12. Oktober 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 70 WochenSTST 1812Beteiligung des Ortsbeirats und der Bürgerschaft am weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung des Stadtquartiers Günthersburghöfe (II)Stellungnahme
- 28. Oktober 2020OFOF 987/3Günthersburghöfe: Aussetzung der Offenlage des Bebauungsplans Nr. 880 und der Verhandlungen über städtebauliche VerträgeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Oktober 2020OAOA 633Günthersburghöfe: Aussetzung der Offenlage des Bebauungsplans Nr. 880 und der Verhandlungen über städtebauliche VerträgeAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab