Beteiligung des Ortsbeirats und der Bürgerschaft am weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung des Stadtquartiers Günthersburghöfe (II)
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 fordert den Magistrat auf, die Inhalte und planerischen Überlegungen zum Bebauungsplan Nr. 880 in einer öffentlichen Veranstaltung vorzustellen und die Bürgerschaft sowie den Ortsbeirat in Workshops zu beteiligen. Dies soll vor der Sommerpause geschehen, um eine umfassende Mitgestaltung zu ermöglichen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, 1. die Inhalte und planerischen Überlegungen zum Bebauungsplan Nr. 880 und seinen Festsetzungen in einer öffentlichen Veranstaltung (ST 1932) noch vor der Sommerpause vorzustellen; 2. Ortsbeirat und Bürgerschaft ebenfalls noch vor der Sommerpause an der inhaltlichen und planerischen Ausgestaltung des Bebauungsplans in Workshops zu den vom Ortsbeirat (OM 4734) und Magistrat (ST1932) benannten Themenfeldern substanziell zu beteiligen und zu diesen Workshops auch externe Expertinnen und Experten einzuladen und den Ortsbeirat an der Auswahl derselben zu beteiligen. Die Themenfelder sind - Soziale Mischung des Quartiers, Konzeptvergabe; - Verkehr; - Klima, Flora und Fauna; - öffentliche Grünräume, Quartiersplatz; - ökologische Bauweise; - Urbanität.
Begründung
Die vorbereitenden Arbeiten zum Bebauungsplan Nr. 880 stehen offenbar kurz vor dem Abschluss. Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat bereit ist, die Inhalte und planerischen Überlegungen vor der öffentlichen Auslage des Bebauungsplans in einer öffentlichen Veranstaltung vorzustellen. Ortsbeirat und Bürgerschaft sollen vom Magistrat möglichst umfassend informiert werden und darüber hinaus auch die Möglichkeit erhalten, auf Inhalte und Überlegungen zum Bebauungsplan und seinen Festsetzungen auch noch einwirken zu können. Deshalb bittet der Ortsbeirat darum, die angekündigte Veranstaltung des Magistrats und auch die Workshops noch vor der Sommerpause zu machen. Die Workshops sollen ermöglichen, vertieft in die Themen einzusteigen und substanzielle Ideen und Vorschläge zu entwickeln und so die Chance eröffnen, dass sie in die Inhalte und planerischen Überlegungen zum Bebauungsplan und seinen Festsetzungen, aber auch in nachfolgende städtebauliche Verfahren (Verträge etc.) noch einfließen können. Die Einbeziehung externer Expertinnen und Experten ist deshalb sinnvoll und wichtig, weil sie mit dem Blick von außen andere Sichtweisen und Ideen beitragen können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 29. März 2016BB 87Planungen für die wachsende Stadt: Ernst-May-Viertel und angrenzende Stadtquartiere M 80 - M 81 - M 82 mit Sachstandsbericht - M 83Magistratsbericht · CDU, SPD, GRÜNE
- 28. Mai 2019OFOF 681/3Beteiligung des Ortsbeirats und der Bürgerschaft am weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung des Stadtquartiers GünthersburghöfeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. Juni 2019OMOM 4734Beteiligung des Ortsbeirats und der Bürgerschaft am weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung des Stadtquartiers GünthersburghöfeDirektanregung
- 7. Oktober 2019STST 1932Beteiligung des Ortsbeirats und der Bürgerschaft am weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung des Stadtquartiers GüntherburghöfeStellungnahme
- 4. März 2020OFOF 841/3Beteiligung des Ortsbeirats und der Bürgerschaft am weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung des Stadtquartiers Günthersburghöfe (II)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Mai 2020Sie sind hierOMOM 6092Beteiligung des Ortsbeirats und der Bürgerschaft am weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung des Stadtquartiers Günthersburghöfe (II)Direktanregung
- 12. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 237 WochenSTST 1812Beteiligung des Ortsbeirats und der Bürgerschaft am weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung des Stadtquartiers Günthersburghöfe (II)Stellungnahme
- 28. Oktober 2020OFOF 987/3Günthersburghöfe: Aussetzung der Offenlage des Bebauungsplans Nr. 880 und der Verhandlungen über städtebauliche VerträgeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Oktober 2020OAOA 633Günthersburghöfe: Aussetzung der Offenlage des Bebauungsplans Nr. 880 und der Verhandlungen über städtebauliche VerträgeAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0