Beteiligung des Ortsbeirats und der Bürgerschaft am weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung des Stadtquartiers Güntherburghöfe
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1932
Betreff: Beteiligung des Ortsbeirats und der Bürgerschaft am weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung des Stadtquartiers Güntherburghöfe Der Magistrat ist dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung §1053 vom 23.2.2017, M83, gefolgt und hat gemäß Beschluss den Ortsbeirat und die Bevölkerung über die Untersuchungen und Planungsprozesse regelmäßig unterrichtet. Die frühzeitige Beteiligung im Rahmen der Bauleitplanung wurde über Bürgerdialogverfahren im Rahmen des für den Bebauungsplan Nr. 880 durchgeführten städtebaulichen Ideenwettbewerbs wahrgenommen. Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens fanden zwei öffentliche Veranstaltungen als Bürgerdialoge statt, der erste am 23. Juni 2017, der zweite am 30. September 2017. Zu beiden Terminen hatten die interessierte Öffentlichkeit und der Ortsbeirat die Möglichkeit, frühzeitig Ideen, Anregungen und Kritik in den Planungsprozess einzubringen. Dieses Format fand erstmals im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens statt und nahm so die gesetzlich vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) zum Bebauungsplanverfahren zu einem sehr frühen Zeitpunkt wahr. Über diese Vorgehensweise flossen wegweisende Anregungen von Seiten der Öffentlichkeit in das Wettbewerbsergebnis ein. Der Siegerentwurf von tobeStadt bildet nunmehr eine fundierte und weitreichende Grundlage für die Festlegungen und Festsetzungen des künftigen Bebauungsplans. Ferner hat der Magistrat über alle weiterführenden Schritte, die für die Vorbereitung des Bebauungsplans notwendig sind, die Öffentlichkeit informiert, durch Veröffentlichung in den üblichen Medien und/oder über direkte Ansprache. Der Magistrat ist zurzeit dabei, die Vorgaben des Beschlusses und die damit gesetzten Forderungen an die Gebietsentwicklung planungsrechtlich umzusetzen. Hierzu gehören selbstverständlich auch die Themenfelder Soziale Mischung/geförderter Wohnungsbau, Erstellung eines an die Lage angepasstes Verkehrskonzepts, größtmöglicher Erhalt von vorhandenen wertvollen Baumbeständen, Sicherung von Grünflächen, Berücksichtigung des Stadtklimas unter Beibehaltung der Kaltluftschneisen sowie weiterer Parameter wie zusätzliche ökologische Aspekte (hybride Dachsysteme, größtmöglicher Bodenanschluss etc.) und Schulstandorte bzw. Infrastruktureinrichtungen. Zu diesen Themenfelder greift der Magistrat die aus dem Wettbewerbsverfahren vorliegenden konzeptionellen Ansätze auf und entwickelt sie gemäß der Beschlusslage weiter. Analog der Beschlusslage berichtet der Magistrat regelmäßig über das weitere Verfahren und wird im nächsten Schritt, sobald die Grundlagenarbeit für den Bebauungsplan abgeschlossen ist, vor der öffentlichen Auslage des Bebauungsplans die Inhalte und planerischen Überlegungen zum Bebauungsplan und seine Festsetzungen in einer öffentlichen Veranstaltung vorstellen. Diese Veranstaltung wird frühestens im ersten Quartal des Jahres 2020 stattfinden können. Zuvor beabsichtigt der Magistrat zu Themen wie Konzeptvergabe an Gemeinschaftliche und Genossenschaftliche Gruppen, Gestaltung und Nutzungsmöglichkeiten der öffentlichen und halböffentlichen Grünräume, der Gestaltung des Quartiersplatzes, Beteiligungsformate anzubieten. Diese Beteiligungsverfahren werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 29. März 2016BB 87Planungen für die wachsende Stadt: Ernst-May-Viertel und angrenzende Stadtquartiere M 80 - M 81 - M 82 mit Sachstandsbericht - M 83Magistratsbericht · CDU, SPD, GRÜNE
- 28. Mai 2019OFOF 681/3Beteiligung des Ortsbeirats und der Bürgerschaft am weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung des Stadtquartiers GünthersburghöfeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. Juni 2019OMOM 4734Beteiligung des Ortsbeirats und der Bürgerschaft am weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung des Stadtquartiers GünthersburghöfeDirektanregung
- 7. Oktober 2019Sie sind hierSTST 1932Beteiligung des Ortsbeirats und der Bürgerschaft am weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung des Stadtquartiers GüntherburghöfeStellungnahme
- 4. März 2020OFOF 841/3Beteiligung des Ortsbeirats und der Bürgerschaft am weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung des Stadtquartiers Günthersburghöfe (II)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Mai 2020OMOM 6092Beteiligung des Ortsbeirats und der Bürgerschaft am weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung des Stadtquartiers Günthersburghöfe (II)Direktanregung
- 12. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 237 WochenSTST 1812Beteiligung des Ortsbeirats und der Bürgerschaft am weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung des Stadtquartiers Günthersburghöfe (II)Stellungnahme
- 28. Oktober 2020OFOF 987/3Günthersburghöfe: Aussetzung der Offenlage des Bebauungsplans Nr. 880 und der Verhandlungen über städtebauliche VerträgeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Oktober 2020OAOA 633Günthersburghöfe: Aussetzung der Offenlage des Bebauungsplans Nr. 880 und der Verhandlungen über städtebauliche VerträgeAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab