Fragen zum Haushalt 2022 - Kalbacher Grenzänderungsvertrag
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Vereine im Stadtbezirk Kalbach gezielt zu informieren und die Zuschusshöhen entsprechend abzustimmen, um die veranschlagten Haushaltsmittel von jährlich 3.700 € voll auszuschöpfen. Dies soll anderen, möglicherweise neu gegründeten Vereinen die Möglichkeit eines Zuschusses bieten.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die besondere Förderung von Vereinen im Stadtbezirk Kalbach geht auf den geschlossenen Eingemeindungsvertrag zwischen der ehemaligen Gemeinde Kalbach und der Stadt Frankfurt am Main vom 21.12.1971 zurück. Hierin verpflichtete sich die Stadt Frankfurt am Main, Zuwendungen für jugendpflegerische und vereinsfördernde Maßnahmen im neuen Stadtbezirk Kalbach weiter zu gewähren. Zuschussanträge auf dieser Basis werden vom Magistrat - Hauptamt und Stadtmarketing - bearbeitet. Die Haushaltsmittel sind im Haushalt in der Produktgruppe 30.04 in der Sachkontengruppe 71, Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben mit einem Höchstbetrag von 3.700 € veranschlagt. Nicht verbrauchte Haushaltsmittel können im Rahmen des Jahresabschlusses als Budgetübertrag fortgeschrieben werden. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung städtischer Zuwendungen (AZuwRL) sowie die Allgemeinen Bewirtschaftungsgrundsätze (ABewGr), auf der die Zuschuss- und Fördertätigkeit umgesetzt wird. Zur Förderung ist stets ein Antrag des Zuschussempfängers beim Magistrat zu stellen. Es werden in der Regel die jeweilig beantragten Zuschüsse bewilligt und ausgezahlt. Während im Jahr 2008 noch 11 Vereine Zuschussmittel beantragt und erhalten haben, so sind es seit dem Jahr 2017 nur noch 4 Vereine sowie das katholische Pfarramt St. Laurentius, die regelmäßig Zuschüsse beantragen. Dies hat dazu geführt, dass die vorhandenen Haushaltsmittel nicht voll ausgeschöpft wurden. Für die Jahre 2020 und 2021 erfolgte eine Zuschussgewährung an die folgenden fünf Antragsteller:innen: Bürgerverein Kalbach-Riedberg e.V, Kinderverein Kalbach e.V., Landfrauenverein Kalbach e.V., VdK Hessen-Thüringen / Ortsverband Kalbach-Riedberg sowie das Katholische Pfarramt St. Laurentius. Um den veranschlagten Höchstbetrag von jährlich 3.700 € möglichst wieder voll auszuschöpfen und anderen, ggf. neu gegründeten, Vereinen die Möglichkeit eines Zuschusses zu ermöglichen, regt der Magistrat vor dem Hintergrund der Anfrage an, dass der Ortsbeirat gezielt die Vereine im Stadtteil informiert und die Zuschusshöhen entsprechend abstimmt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. April 2022OFOF 229/12Fragen zum Haushalt 2022 - Kalbacher GrenzänderungsvertragOrtsbeiratsantrag · SPD
- 6. Mai 2022VV 401Fragen zum Haushalt 2022 - Kalbacher GrenzänderungsvertragAnfrage
- 8. August 2022Sie sind hierSTST 1765Fragen zum Haushalt 2022 - Kalbacher GrenzänderungsvertragStellungnahme
- 23. August 2022OFOF 278/12Haushaltsmittel - Kalbacher GrenzänderungsvertragOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. September 2022OMOM 2661Haushaltsmittel - Kalbacher GrenzänderungsvertragDirektanregung
- 9. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 32Haushaltsmittel - Kalbacher GrenzänderungsvertragStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab