Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1626
Betreff: Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas? Beim städtischen Träger von Kinderbetreuungsangeboten Kita Frankfurt gibt es kein "Verbot" von Angeboten, das Menschen oder Institutionen innerhalb der Einrichtungen für Kinder zwischen 0 und 10 Jahren ausschließt. In nahezu allen Einrichtungen von Kita Frankfurt werden Honorarkräfte für interessante zusätzliche Bildungsangebote engagiert und damit die Bildungsangebote für Kinder im Rahmen der pädagogischen Konzeptionen oder Projekten in den Einrichtungen attraktiv erweitert. Bei Kita Frankfurt gibt es außerdem eine intensive Kooperation mit der städtischen Musikschule und dem Palmengarten (Kinder im Garten). Ferner kann auf das einzigartige Kita Bildungsnetz von Kita Frankfurt verwiesen werden, in dem alle städtischen Einrichtungen angebunden sind. Hier werden den Kindern äußerst vielfältige Bildungsangebote, die mit insgesamt 60 Kooperationspartnern in Frankfurt entwickelt wurden (z. B. mit Museen, Zoo, Vereine, Theater, HR u.v.m.), angeboten. Ein wichtiges Ziel des städtischen Trägers Kita Frankfurt ist bei der Entwicklung von zusätzlichen Bildungsangeboten in den Einrichtungen auf Chancengerechtigkeit für Frankfurter Kinder zu achten. Gerade bei einem städtischen Träger von Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen muss das Ziel sein ALLEN Kindern den Zugang zu Bildungsangeboten zu ermöglichen und ihnen damit die Chance für eine gute und erfolgreiche Entwicklung zu eröffnen. Daher ist das Ziel die zusätzlichen Angebote möglichst ohne Zuzahlungen von Eltern zu ermöglichen, wichtig und eine große Herausforderung. Wenn eine Einrichtung die vorhandenen Möglichkeiten für derlei Bildungsangebote (wie oben geschildert) durch zusätzlich Angebote, die nur durch eine Elternfinanzierung ermöglicht werden können, erweitern möchte, kann sie dies tun. Die jeweilige Einrichtungsleitung sollte dabei immer gemeinsam mit den Eltern (z. B. der Elternvertretung) nach Formen einer Gesamtfinanzierung für alle Kinder suchen. Es soll stets gemeinsam abgewogen werden, ob durch derlei Angebote eine Ausgrenzung von interessierten Kindern, deren Eltern eine solche Finanzierung nicht stemmen können, vermieden werden kann. D. h. aus pädagogischen Gründen wird bei Kita Frankfurt sensibel darauf geachtet, dass es zu keinen Ausgrenzungserfahrungen bzw. einer spürbaren Chancenungleichheit innerhalb der Einrichtungen kommt. Insbesondere wenn dies gelingt, bietet der städtische Träger von Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen ein außergewöhnlich großes und vielfältiges Angebot von zusätzlichen "Kursen" bzw. Bildungsangeboten, die von Kooperationspartnern außerhalb von Kita Frankfurt angeboten werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2018OFOF 375/12Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 30. November 2018VV 1085Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?Anfrage
- 23. August 2019Sie sind hierSTST 1626Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?Stellungnahme
- 14. Oktober 2019OFOF 485/12Klarstellung zu „Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?“Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 25. Oktober 2019VV 1450Klarstellung zu „Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?“Anfrage
- 28. August 2020VV 1747Mehrzweckraum Kalbacher StadtpfadAnfrage
- 27. November 2020VV 1864Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der TalstraßeAnfrage
- 28. Juni 2021OFOF 49/12Ortsbeirat 12 an Magistrat: Bitte mal melden! Resolution zu unerledigten DrucksachenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. Juli 2021OMOM 585Ortsbeirat 12 an Magistrat: Bitte mal melden! Resolution zu unerledigten DrucksachenDirektanregung
- 23. Januar 2023STST 242Ortsbeirat 12 an Magistrat: Bitte mal melden! Resolution zu unerledigten DrucksachenStellungnahme
- 23. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 219 WochenSTST 245Klarstellung zu "Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab