Klarstellung zu „Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?“
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
Magistrat Angebote in Kitas?" Die ST 1626 2019 beschreibt die Möglichkeiten, unter denen auch in städtischen Kitas unterstützende Angebote im Rahmen und während der normalen Kinderbetreuung stattfinden können. Die zugrundeliegende V 1085 2018 allerdings zielt auf Kursangebote ab, die außerhalb der Betreuungszeiten der Kita stattfinden und die in der Regel offen für alle Kinder sind, unabhängig davon, ob diese in dieser Einrichtung betreut werden, beispielsweise für besondere Sportangebote, die gezielt in einem Bewegungsraum einer Kita stattfinden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zur V 1085 2018 mit dieser Klarstellung erneut zu berichten.
Inhalt
Antrag vom 14.10.2019, OF 485/12
Betreff: Klarstellung zu "Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?" Die ST 1626 2019 beschreibt die Möglichkeiten, unter denen auch in städtischen Kitas unterstützende Angebote im Rahmen und während der normalen Kinderbetreuung stattfinden können. Die zugrundeliegende V 1085 2018 allerdings zielt auf Kursangebote ab, die außerhalb der Betreuungszeiten der Kita stattfinden und die in der Regel offen für alle Kinder sind, unabhängig davon, ob diese in dieser Einrichtung betreut werden, beispielsweise für besondere Sportangebote, die gezielt in einem Bewegungsraum einer Kita stattfinden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zur V 1085 2018 mit dieser Klarstellung erneut zu berichten.Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2019STST 1626Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?Stellungnahme
- 14. Oktober 2019Sie sind hierOFOF 485/12Klarstellung zu „Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?“Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 25. Oktober 2019VV 1450Klarstellung zu „Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?“Anfrage
- 28. August 2020VV 1747Mehrzweckraum Kalbacher StadtpfadAnfrage
- 27. November 2020VV 1864Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der TalstraßeAnfrage
- 28. Juni 2021OFOF 49/12Ortsbeirat 12 an Magistrat: Bitte mal melden! Resolution zu unerledigten DrucksachenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. Juli 2021OMOM 585Ortsbeirat 12 an Magistrat: Bitte mal melden! Resolution zu unerledigten DrucksachenDirektanregung
- 23. Januar 2023STST 242Ortsbeirat 12 an Magistrat: Bitte mal melden! Resolution zu unerledigten DrucksachenStellungnahme
- 23. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 178 WochenSTST 245Klarstellung zu "Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 SPD