Klarstellung zu „Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?“
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
Magistrat Angebote in Kitas?" Vorgang: V 1085/18 OBR 12; ST 1626/19 Die Stellungnahme ST 1626 beschreibt die Möglichkeiten, unter denen auch in städtischen Kitas unterstützende Angebote im Rahmen und während der normalen Kinderbetreuung stattfinden können. Die zugrunde liegende Anfrage V 1085 allerdings zielt auf Kursangebote ab, die außerhalb der Betreuungszeiten der Kita stattfinden und in der Regel offen für alle Kinder sind, unabhängig davon, ob diese in dieser Einrichtung betreut werden, beispielsweise für besondere Sportangebote, die gezielt in einem Bewegungsraum einer Kita stattfinden.
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 25.10.2019, V 1450 entstanden aus Vorlage: OF 485/12 vom 14.10.2019
Betreff: Klarstellung zu "Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?" Vorgang: V 1085/18 OBR 12; ST 1626/19 Die Stellungnahme ST 1626 beschreibt die Möglichkeiten, unter denen auch in städtischen Kitas unterstützende Angebote im Rahmen und während der normalen Kinderbetreuung stattfinden können. Die zugrunde liegende Anfrage V 1085 allerdings zielt auf Kursangebote ab, die außerhalb der Betreuungszeiten der Kita stattfinden und in der Regel offen für alle Kinder sind, unabhängig davon, ob diese in dieser Einrichtung betreut werden, beispielsweise für besondere Sportangebote, die gezielt in einem Bewegungsraum einer Kita stattfinden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zur Anfrage V 1085 mit dieser Klarstellung erneut zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. Oktober 2019 wurde diese Anfrage im Ortsbeirat eingebracht. In 24 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 23. Januar 2023 mit der Stellungnahme ST 245. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 169 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf24 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4