Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 30.11.2018, V 1085 entstanden aus Vorlage: OF 375/12 vom 15.11.2018
Betreff: Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas? Der städtische Träger Kita Frankfurt hat es Kindertagesstätten verboten, Kurse von Drittanbietern anzubieten. Zum 31.12.2018 werden in vielen Kitas, auch in Kalbach-Riedberg, viele sehr gut angenommene Angebote für Kinder wegfallen. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, warum die Angebote von Drittanbietern verboten werden und warum dies mit einem so geringen Vorlauf geschieht.
Begründung: Viele Kindertagesstätten bieten schon über viele Jahre Kurse von Drittanbietern an. Dies sind insbesondere Angebote, welche die Erzieherinnen und Erzieher der Einrichtungen nicht selbst gestalten können, wie z. B. Kinder-Yoga, Frühenglisch oder musikalische Früherziehung. Diese Angebote werden zum Ende des Jahres eingestellt, was sowohl die Eltern, die Anbieter, aber insbesondere natürlich die Kinder vor große Umstellungen und Schwierigkeiten stellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2018OFOF 375/12Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 30. November 2018Sie sind hierVV 1085Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?Anfrage
- 23. August 2019Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1626Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4