Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
Angebote in Kitas? Der städtische Träger Kita Frankfurt hat es Kindertagesstätten verboten, Kurse von Drittanbietern anzubieten. Zum 31.12.2018 werden in vielen Kitas, auch in Kalbach-Riedberg, viele sehr gut angenommene Angebote für Kinder wegfallen. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, warum die Angebote Drittanbieter verboten werden und warum dies mit einem so geringen Vorlauf geschieht. Begründung: Viele Kindertagesstätten bieten schon über viele Jahre Kurse von Drittanbietern an. Dies sind insbesondere Angebote, welche die Erzieher und Erzieherinnen der Einrichtungen nicht selbst gestalten können, wie z.B. Kinder-Yoga, Frühenglisch oder musikalische Früherziehung. Diese Angebote werden zum Ende des Jahres eingestellt, was sowohl die Eltern, die Anbieter, aber insbesondere natürlich die Kinder vor große Umstellungen und Schwierigkeiten stellt.
Inhalt
Antrag vom 15.11.2018, OF 375/12
Betreff: Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas? Der städtische Träger Kita Frankfurt hat es Kindertagesstätten verboten, Kurse von Drittanbietern anzubieten. Zum 31.12.2018 werden in vielen Kitas, auch in Kalbach-Riedberg, viele sehr gut angenommene Angebote für Kinder wegfallen. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, warum die Angebote Drittanbieter verboten werden und warum dies mit einem so geringen Vorlauf geschieht.
Begründung: Viele Kindertagesstätten bieten schon über viele Jahre Kurse von Drittanbietern an. Dies sind insbesondere Angebote, welche die Erzieher und Erzieherinnen der Einrichtungen nicht selbst gestalten können, wie z.B. Kinder-Yoga, Frühenglisch oder musikalische Früherziehung. Diese Angebote werden zum Ende des Jahres eingestellt, was sowohl die Eltern, die Anbieter, aber insbesondere natürlich die Kinder vor große Umstellungen und Schwierigkeiten stellt.Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2018Sie sind hierOFOF 375/12Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 30. November 2018VV 1085Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?Anfrage
- 23. August 2019Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1626Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD