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Klarstellung zu "Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?"

Vorlagentyp: STMagistrat
178 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat stellt klar, dass es kein Verbot für externe Kursangebote in Kitas gibt, jedoch eine sorgfältige Abwägung der Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit solcher Angebote erforderlich ist. Externe Angebote sind während der Betreuungszeiten nicht möglich, um die pädagogische Arbeit nicht zu beeinträchtigen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Der städtische Träger Kita Frankfurt hat zu keiner Zeit Kursangebote innerhalb der Betreuungseinrichtung "verboten". Allerdings muss unter pädagogischen Aspekten stets gut abgewogen werden, welche Angebote von externen Anbietern in einer Kindertagesstätte sinnvoll, notwendig und hilfreich sind.

In jedem Kinderzentrum werden von den Fach-Teams viele Angebote gemacht. Dies können Angebote im Bewegungsbereich (Motopädagogik, Beachsoccer, Fußballturniere, Bewegungsbaustelle, Kletterwand, Tanzen etc.), im musischen Bereich (Mal-AG, Töpfern, Singen, Musizieren, Trommel- Workshops etc.), im MINT-Bereich (Haus der kleinen Forscher, Zahlenland, Experimentieren etc.), Literacy (Besuch in Bücherei, Vorlesezeit, Bibliothek und Leseecken etc.) und vielen weiteren Bereichen sein.

Daher sind externe Angebote während der Betreuungszeiten zwischen 7:00 und 17:30 Uhr nicht möglich.

Außerhalb der Betreuungszeit werden immer wieder in den verschiedenen Stadtteilen externe Veranstaltungen durchgeführt. Allerdings wurde bei der Nutzung außerhalb der Betreuungszeit, also ohne Aufsichtsperson aus der Einrichtung, stets darauf geachtet, dass es sich bei den Nutzer:innen um Personen oder Institutionen aus dem Umfeld der Einrichtung handelt.

Hinweise:

  1. Alle Räume, außer dem Leitungsbüro, stehen in Einrichtungen offen und sind dann fremden Personen zugänglich. Es ist allerdings erforderlich, dass die Räume von Kindern, Familien und Mitarbeiter:innen morgens so betreten werden, wie sie verlassen wurden.
  2. Der Versicherungsschutz bezieht sich in der Einrichtung ausschließlich auf das Personal oder Kinder und Eltern, nicht jedoch auf einrichtungsfremde Personen.
  3. Die Reinigung in einigen Einrichtungen erfolgt abends. Es ist jedoch stets erforderlich, dass am nächsten Betreuungstag morgens alle Räume sauber sind.
  4. Sollten Gegenstände oder Ausstattung während einer Fremdnutzung wegkommen, ist ein Nachweis, eine Nachverfolgung oder eine Kostenerstattung kaum möglich, wenn viele fremde Personen die Räume genutzt haben. Das Budget der Einrichtungen macht Ersatzbeschaffungen jedoch nur begrenzt möglich. Auch eine Erstattung durch die Versicherung (z.B. wie bei Einbruch) wäre bei einer erlaubten Nutzung Fremder nicht möglich.
  5. Bei Fremdnutzung müsste der Schlüssel einer Einrichtung an andere Personen weitergegeben werden. Zusätzliche Personalressourcen können/dürfen nicht durch Fremdnutzung entstehen. Auch hier besteht ein Risiko.

Dabei ist außerdem zu berücksichtigen, dass externe Angebote fast immer kostenträchtig sind und von Eltern finanziert werden müssen. Der Träger stellt die Räume zur Verfügung. Außerdem haben diese Angebote nur begrenzte Kapazitäten, d.h. nicht alle Kinder der Einrichtung können an diesen Angeboten teilnehmen. Daher ist es außerordentlich wichtig in der jeweiligen Einrichtung gut abzuwägen, ob Chancengerechtigkeit und Gemeinschaftsgefühl der Kinder beeinträchtigt oder gefördert werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. August 2019STST 1626Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?Stellungnahme
  2. 14. Oktober 2019OFOF 485/12Klarstellung zu „Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?“Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
  3. 25. Oktober 2019VV 1450Klarstellung zu „Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?“Anfrage
  4. 28. August 2020VV 1747Mehrzweckraum Kalbacher StadtpfadAnfrage
  5. 27. November 2020VV 1864Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der TalstraßeAnfrage
  6. 28. Juni 2021OFOF 49/12Ortsbeirat 12 an Magistrat: Bitte mal melden! Resolution zu unerledigten DrucksachenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  7. 9. Juli 2021OMOM 585Ortsbeirat 12 an Magistrat: Bitte mal melden! Resolution zu unerledigten DrucksachenDirektanregung
  8. 23. Januar 2023STST 242Ortsbeirat 12 an Magistrat: Bitte mal melden! Resolution zu unerledigten DrucksachenStellungnahme
  9. 23. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 178 Wochen
    STST 245Klarstellung zu "Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?"
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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