Verlagerung der VGF-Buswerkstatt an die Gaugrafenstraße
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Gaugrafenstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.11.2025.
- Bebauungsplan Nr. 949 - Östlich A 5/Eschborner Landstraße - Teilbereich 2 - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB24.11.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
- Bebauungsplan B 942 und Berufsschulcampus West voranbringen05.11.2025 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Bebauungsplan Nr. 946 - Östlich A 5/Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 - hier: Aufstellungsbeschluss § 2 (1) BauGB08.11.2024 · M (Vortrag des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1218
Betreff: Verlagerung der VGF-Buswerkstatt an die Gaugrafenstraße Vorgang: V 400/17 OBR 7 Die zusätzliche Verkehrsbelastung, die sich durch einen geplanten Gewerbepark an der Gaugrafenstraße durch die Wiederaufnahme der Nutzung ergeben würde, ist dem Magistrat bewusst. Die Verlagerung des Betriebshofes der VGF vom Rebstockgelände an die Gaugrafenstraße wird maßgeblich von der ABG Frankfurt Holding (ABG) verfolgt, die auf dem dann freiwerdenden Areal Am Römerhof Wohnungsbau realisieren möchte. Die Stadt hat die Öffentlichkeit über das Vorhaben im Rahmen einer Pressekonferenz am 24.03.2017 frühzeitig informiert und dabei bekannt gegeben, dass der Betriebshof an die Gaugrafenstraße verlegt werden soll. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass nur eine Teilfläche des Areals an der Gaugrafenstraße für die Verlagerung des Betriebshofes benötigt werden würde. Im Rahmen der laufenden Bauvoranfrage zu einem Gewerbepark an der Gaugrafenstraßen wurde ein umfangreiches Verkehrsgutachten vom Vorhabenträger in Auftrag gegeben und mittlerweile auch mit den städtischen Ämtern weitestgehend abgestimmt. Danach kann bei Umsetzung der gutachterlich empfohlenen Maßnahmen davon ausgegangen werden, dass die Verkehrsströme, die sich aus dem geplanten Gewerbepark ergeben würden, im vorhandenen Straßennetz abgebildet werden können. Die Bauvoranfrage und auch das Verkehrsgutachten gehen von einer Gewerbeparknutzung des Areals aus. Die Nutzung einer Teilfläche als Omnibusbetriebshof ist noch nicht explizit in die Planung aufgenommen wurden. Es ist aber davon auszugehen, dass mit der Ansiedlung eines derartigen Betriebshofes keine Verschlechterung der verkehrlichen Situation verbunden sein würde. Die maßgeblichen Verkehrsströme eines Betriebshofes liegen regelmäßig außerhalb der kritischen Spitzenstunden. Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung sollen nach der Sommerpause 2017 im Ortsbeirat 7 vorgestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. April 2017OFOF 159/7Verlagerung VGF Bus-Werkstatt an die GaugrafenstraßeOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 18. April 2017VV 400Verlagerung der VGFBuswerkstatt an die GaugrafenstraßeAnfrage
- 10. Juli 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1218Verlagerung der VGF-Buswerkstatt an die GaugrafenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab