Bewohnerparken nördliches Bornheim
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 4 fordert den Magistrat auf, Ausnahmen bei der Parkraumbewirtschaftung im nördlichen Bornheim zuzulassen, um die Existenz kleiner Betriebe zu sichern. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen verhindern, dass die gewachsene Struktur des Stadtteils gefährdet wird.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird erneut gebeten, bei der Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung im nördlichen Bornheim die folgenden Ausnahmen zuzulassen:
- Für jedes gewerblich genutzte Fahrzeug kann von Gewerbetreibenden die jetzt schon gebräuchliche Ausnahme für die Zone des Bewohnerparkens beantragt werden; 2. von einer Regelung, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge 300 Meter entfernt vom Betrieb stehen müssen, wird abgesehen; 3. eine Begrenzung der Fahrzeugzahl pro Betrieb gibt es nicht;
- Fahrzeuge von Pendlern, die eine Anstellung bei einem in der Bewohnerparkzone ansässigen Betrieb haben, können vom Arbeitgeber als gewerblich angemeldet werden; 5. liegt die Grenze einer Bewohnerparkzone in der Mitte der Straße, kann auch die gegenüberliegende Straßenseite von den Bewohnerinnen und Bewohnern zum Parken genutzt werden, wenn sie einen Parkausweis erworben haben.
Begründung
Der Ortsbeirat hat im Mai 2019 die Probleme gesehen, die mit der Parkraumbewirtschaftung auf das nördliche Bornheim zukommen. Ein Jahr hat sich der Magistrat Zeit gelassen, um dann zu erklären, dass Ausnahmen nicht zugelassen werden. Nun ist die Bewirtschaftung in der Umsetzung und damit sind viele kleine Betriebe und Dienstleister in ihrer Existenz gefährdet, wenn sie nicht die Möglichkeit bekommen, gewerblich genutzte Fahrzeuge als solche anzumelden. Im Ganzen ist die gewachsene Struktur Bornheims in Gefahr, es droht die allmähliche Umwandlung in ein reines Wohngebiet mit allen damit verbundenen Nachteilen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. April 2019OFOF 334/4Bewohnerparken nördliches BornheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU
- 7. Mai 2019OMOM 4544Bewohnerparken nördliches BornheimDirektanregung
- 27. Januar 2020OFOF 421/4Parkraumbewirtschaftung in BornheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 11. Mai 2020STST 936Bewohnerparken nördliches BornheimStellungnahme
- 1. September 2020OFOF 478/4Bewohnerparken nördliches BornheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, FDP, dFfm
- 15. September 2020Sie sind hierOMOM 6546Bewohnerparken nördliches BornheimDirektanregung
- 8. Februar 2021STST 244Bewohnerparken nördliches BornheimStellungnahme
- 9. Juli 2021Antwort des Magistrats · nach 115 WochenSTST 1310Bewohnerparken nördliches BornheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats