Bewohnerparken nördliches Bornheim
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Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4544 entstanden aus Vorlage: OF 334/4 vom 23.04.2019
Betreff: Bewohnerparken nördliches Bornheim Der Magistrat wird gebeten, bei der Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung im nördlichen Bornheim folgende Ausnahmen zuzulassen:
- Für jedes gewerblich genutzte Fahrzeug kann von Gewerbetreibenden die jetzt schon gebräuchliche Ausnahme für die Zone des Bewohnerparkens beantragt werden.
- Von einer Regelung, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge 300 Meter entfernt vom Betrieb stehen müssen, wird abgesehen.
- Eine Begrenzung der Fahrzeugzahl pro Betrieb gibt es nicht.
- Fahrzeuge von Pendlern, die eine Anstellung bei einem in der Bewohnerparkzone ansässigen Betrieb haben, können vom Arbeitgeber als "gewerblich" angemeldet werden.
- Liegt die Grenze einer Bewohnerparkzone in der Mitte der Straße, kann auch die gegenüberliegende Straßenseite von den Bewohnerinnen und Bewohnern zum Parken genutzt werden, wenn sie einen Parkausweis erworben haben. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Einführung des Bewohnerparkens im nördlichen Bornheim, hält allerdings Ausnahmen zum Schutz der (klein-) gewerblichen Struktur für nötig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. April 2019OFOF 335/4Parkmöglichkeiten für Handwerker erweiternOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. April 2019OFOF 334/4Bewohnerparken nördliches BornheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU
- 7. Mai 2019OMOM 4545Parkmöglichkeiten für Handwerker erweiternDirektanregung
- 7. Mai 2019Sie sind hierOMOM 4544Bewohnerparken nördliches BornheimDirektanregung
- 27. Januar 2020OFOF 421/4Parkraumbewirtschaftung in BornheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 11. Mai 2020STST 936Bewohnerparken nördliches BornheimStellungnahme
- 11. Mai 2020STST 937Parkmöglichkeiten für Handwerker erweiternStellungnahme
- 1. September 2020OFOF 478/4Bewohnerparken nördliches BornheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, FDP, dFfm
- 15. September 2020OMOM 6546Bewohnerparken nördliches BornheimDirektanregung
- 8. Februar 2021STST 244Bewohnerparken nördliches BornheimStellungnahme
- 9. Juli 2021Antwort des Magistrats · nach 115 WochenSTST 1310Bewohnerparken nördliches BornheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme