Parkmöglichkeiten für Handwerker erweitern
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
erweitern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Regelung umzusetzen. Der bisherige Handwerkerparkausweis der Stadt Frankfurt soll zukünftig auch die Parkzone einschließen, in der sich der Handwerksbetrieb selbst befindet. Diese Regelung soll nur für kleinere Unternehmen und für maximal zwei Firmenfahrzeugen gelten. Bei der derzeitigen Regelung ist das freie Parken im eigenen Parkbezirk (300 Meter Luftlinie) für alle Fahrzeuge ausgeschlossen. Begründung: Handwerksbetriebe mit bis zu zwei Fahrzeugen, die nicht auf dem Betriebsgelände parken können, brauchen Sondergenehmigungen, um auf der Straße zu parken, auch damit es nicht zu Betriebsverlagerungen oder gar Betriebsschließungen kommt. Handwerk nahe am Kunden ist für den Klimaschutz wichtig. Die derzeitige Regelung: Mit dem Handwerkerparkausweis, den man als Betrieb grundsätzlich kaufen muss, kann man in allen Anwohnerzonen in Frankfurt parken - außer in der eigenen Zone, in der sich der Betrieb befindet. Dies ist jedoch insofern widersinnig, als dass zum Beispiel der Heizkesselaustausch um die Ecke beim Vorfahren mit dem Montagefahrzeug zu einem Strafzettel führen kann. Durch die vorgeschlagene Reglung soll verhindert werden, dass Handwerker mit Firmenfahrzeugen auf der Straße über Nacht unrechtmäßig parken müssen. Prinzipiell ist es sinnvoll, dass Unternehmen mit ihren Fahrzeugen und auch mit ihren Mitarbeitern auf dem Firmengelände parken. Kleine Unternehmen sind jedoch oft nicht in der Lage in den engen Hofverhältnissen und Straßen geeignete Betriebsflächen zu Verfügung zu stellen. Es nachvollziehbar, dass die Gewerbetreibenden, die durch ihre Nähe zum Kunden für weniger Verkehr auf den Straßen sorgen, dadurch bestraft werden, wenn sie ein bis zwei Fahrzeuge auf der Straße parken.
Inhalt
Antrag vom 23.04.2019, OF 335/4
Betreff: Parkmöglichkeiten für Handwerker erweitern
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Regelung umzusetzen. Der bisherige Handwerkerparkausweis der Stadt Frankfurt soll zukünftig auch die Parkzone einschließen, in der sich der Handwerksbetrieb selbst befindet. Diese Regelung soll nur für kleinere Unternehmen und für maximal zwei Firmenfahrzeugen gelten. Bei der derzeitigen Regelung ist das freie Parken im eigenen Parkbezirk (300 Meter Luftlinie) für alle Fahrzeuge ausgeschlossen.
Begründung: Handwerksbetriebe mit bis zu zwei Fahrzeugen, die nicht auf dem Betriebsgelände parken können, brauchen Sondergenehmigungen, um auf der Straße zu parken, auch damit es nicht zu Betriebsverlagerungen oder gar Betriebsschließungen kommt. Handwerk nahe am Kunden ist für den Klimaschutz wichtig. Die derzeitige Regelung: Mit dem Handwerkerparkausweis, den man als Betrieb grundsätzlich kaufen muss, kann man in allen Anwohnerzonen in Frankfurt parken - außer in der eigenen Zone, in der sich der Betrieb befindet. Dies ist jedoch insofern widersinnig, als dass zum Beispiel der Heizkesselaustausch um die Ecke beim Vorfahren mit dem Montagefahrzeug zu einem Strafzettel führen kann. Durch die vorgeschlagene Reglung soll verhindert werden, dass Handwerker mit Firmenfahrzeugen auf der Straße über Nacht unrechtmäßig parken müssen. Prinzipiell ist es sinnvoll, dass Unternehmen mit ihren Fahrzeugen und auch mit ihren Mitarbeitern auf dem Firmengelände parken. Kleine Unternehmen sind jedoch oft nicht in der Lage in den engen Hofverhältnissen und Straßen geeignete Betriebsflächen zu Verfügung zu stellen. Es nachvollziehbar, dass die Gewerbetreibenden, die durch ihre Nähe zum Kunden für weniger Verkehr auf den Straßen sorgen, dadurch bestraft werden, wenn sie ein bis zwei Fahrzeuge auf der Straße parken.Beratung im Ortsbeirat: 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. April 2019Sie sind hierOFOF 335/4Parkmöglichkeiten für Handwerker erweiternOrtsbeiratsantrag · FDP
- 7. Mai 2019OMOM 4545Parkmöglichkeiten für Handwerker erweiternDirektanregung
- 7. Mai 2019OMOM 4544Bewohnerparken nördliches BornheimDirektanregung
- 27. Januar 2020OFOF 421/4Parkraumbewirtschaftung in BornheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 11. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 937Parkmöglichkeiten für Handwerker erweiternStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, 1 LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, BFF und dFfm gegen SPD (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung)