Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Parkmöglichkeiten für Handwerker erweitern

Vorlagentyp: OFFDP
55 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Begründung

erweitern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Regelung umzusetzen. Der bisherige Handwerkerparkausweis der Stadt Frankfurt soll zukünftig auch die Parkzone einschließen, in der sich der Handwerksbetrieb selbst befindet. Diese Regelung soll nur für kleinere Unternehmen und für maximal zwei Firmenfahrzeugen gelten. Bei der derzeitigen Regelung ist das freie Parken im eigenen Parkbezirk (300 Meter Luftlinie) für alle Fahrzeuge ausgeschlossen. Begründung: Handwerksbetriebe mit bis zu zwei Fahrzeugen, die nicht auf dem Betriebsgelände parken können, brauchen Sondergenehmigungen, um auf der Straße zu parken, auch damit es nicht zu Betriebsverlagerungen oder gar Betriebsschließungen kommt. Handwerk nahe am Kunden ist für den Klimaschutz wichtig. Die derzeitige Regelung: Mit dem Handwerkerparkausweis, den man als Betrieb grundsätzlich kaufen muss, kann man in allen Anwohnerzonen in Frankfurt parken - außer in der eigenen Zone, in der sich der Betrieb befindet. Dies ist jedoch insofern widersinnig, als dass zum Beispiel der Heizkesselaustausch um die Ecke beim Vorfahren mit dem Montagefahrzeug zu einem Strafzettel führen kann. Durch die vorgeschlagene Reglung soll verhindert werden, dass Handwerker mit Firmenfahrzeugen auf der Straße über Nacht unrechtmäßig parken müssen. Prinzipiell ist es sinnvoll, dass Unternehmen mit ihren Fahrzeugen und auch mit ihren Mitarbeitern auf dem Firmengelände parken. Kleine Unternehmen sind jedoch oft nicht in der Lage in den engen Hofverhältnissen und Straßen geeignete Betriebsflächen zu Verfügung zu stellen. Es nachvollziehbar, dass die Gewerbetreibenden, die durch ihre Nähe zum Kunden für weniger Verkehr auf den Straßen sorgen, dadurch bestraft werden, wenn sie ein bis zwei Fahrzeuge auf der Straße parken.

Inhalt

Antrag vom 23.04.2019, OF 335/4

Betreff: Parkmöglichkeiten für Handwerker erweitern

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Regelung umzusetzen. Der bisherige Handwerkerparkausweis der Stadt Frankfurt soll zukünftig auch die Parkzone einschließen, in der sich der Handwerksbetrieb selbst befindet. Diese Regelung soll nur für kleinere Unternehmen und für maximal zwei Firmenfahrzeugen gelten. Bei der derzeitigen Regelung ist das freie Parken im eigenen Parkbezirk (300 Meter Luftlinie) für alle Fahrzeuge ausgeschlossen.

Begründung: Handwerksbetriebe mit bis zu zwei Fahrzeugen, die nicht auf dem Betriebsgelände parken können, brauchen Sondergenehmigungen, um auf der Straße zu parken, auch damit es nicht zu Betriebsverlagerungen oder gar Betriebsschließungen kommt. Handwerk nahe am Kunden ist für den Klimaschutz wichtig. Die derzeitige Regelung: Mit dem Handwerkerparkausweis, den man als Betrieb grundsätzlich kaufen muss, kann man in allen Anwohnerzonen in Frankfurt parken - außer in der eigenen Zone, in der sich der Betrieb befindet. Dies ist jedoch insofern widersinnig, als dass zum Beispiel der Heizkesselaustausch um die Ecke beim Vorfahren mit dem Montagefahrzeug zu einem Strafzettel führen kann. Durch die vorgeschlagene Reglung soll verhindert werden, dass Handwerker mit Firmenfahrzeugen auf der Straße über Nacht unrechtmäßig parken müssen. Prinzipiell ist es sinnvoll, dass Unternehmen mit ihren Fahrzeugen und auch mit ihren Mitarbeitern auf dem Firmengelände parken. Kleine Unternehmen sind jedoch oft nicht in der Lage in den engen Hofverhältnissen und Straßen geeignete Betriebsflächen zu Verfügung zu stellen. Es nachvollziehbar, dass die Gewerbetreibenden, die durch ihre Nähe zum Kunden für weniger Verkehr auf den Straßen sorgen, dadurch bestraft werden, wenn sie ein bis zwei Fahrzeuge auf der Straße parken.Beratung im Ortsbeirat: 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. April 2019Sie sind hier
    OFOF 335/4Parkmöglichkeiten für Handwerker erweitern
    Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 7. Mai 2019OMOM 4545Parkmöglichkeiten für Handwerker erweiternDirektanregung
  3. 7. Mai 2019OMOM 4544Bewohnerparken nördliches BornheimDirektanregung
  4. 27. Januar 2020OFOF 421/4Parkraumbewirtschaftung in BornheimOrtsbeiratsantrag · FDP
  5. 11. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 937Parkmöglichkeiten für Handwerker erweiternStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 4
Sitzung 31 · 07.05.2019
TO I, TOP 9
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4545 2019 Die Vorlage OF 335/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDU1 LinkeFDPÖkoLinX-ARLBFFdFfm
Ablehnung:
SPD
Enthaltung:
1 Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, 1 LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, BFF und dFfm gegen SPD (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen