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Bewohnerparken nördliches Bornheim

Vorlagentyp: STMagistrat
113 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat einen Gewerbeparkausweis eingeführt, der es Gewerbebetrieben ermöglicht, in vollständig bewirtschafteten Parkzonen zu parken. Dies soll die Nutzung von Fahrzeugen für gewerbliche Zwecke erleichtern und gleichzeitig Pendler dazu anregen, auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1. - 4.: Der Anregung wurde dahingehend entsprochen, dass zwischenzeitlich ein Gewerbeparkausweis eingeführt wurde. Antragsberechtigt sind Gewerbebetriebe, deren Firmensitz sich in einer vollständig eingerichteten Bewohner- und Parkscheinzone befindet, die Zone also zu 100% parkraumbewirtschaftet ist. Voraussetzungen sind, dass die Fahrzeugnutzung zur Erfüllung der Gewerbetätigkeit ohne Nutzung einer Alternative dringend notwendig ist und dass der Betrieb kein Privatgelände und keinen angemieteten Stellplatz zum Abstellen seiner Fahrzeuge besitzt. Weiterhin wird ein mit dem Fahrzeug fest verbundenes Branding (Werbung, Marke, Logo) gefordert. Der Gewerbeparkausweis berechtigt zum betriebsnahen Parken nur in der jeweiligen Parkraumbewirtschaftungszone am Firmensitz, pro Betrieb wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Die Verwaltungsgebühr beträgt 355,00 Euro pro Jahr. Die Regelung, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge 300 Meter vom Betrieb entfernt stehen müssen, betrifft ausschließlich den "Handwerkerparkausweis Rhein-Main". Der Gewerbeparkausweis dagegen berechtigt dazu, am Betriebssitz parken zu dürfen. Die Parkraumbewirtschaftung im nördlichen Bornheim soll unter anderem gerade die Pendlerinnen und Pendler dazu bewegen, auf den Umweltverbund umzusteigen. Die unter Punkt 4. der Anregung vorgeschlagene Regelung würde dies konterkarieren und wäre außerdem rechtlich nicht zulässig. Zu 5.: In reinen Wohnstraßen ohne besondere verkehrliche Bedeutung und ohne Trennwirkung wird mit der Umstellung auf das bewirtschaftete Bewohnerparken die bisherige "Grenzstraßenregelung" aufgehoben. Das bedeutet, dass in diesen Straßen nach der Umstellung Bewohnerinnen und Bewohner beider angrenzender Bewohnerparkgebiete auf beiden Straßenseiten parken dürfen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Mai 2019OMOM 4544Bewohnerparken nördliches BornheimDirektanregung
  2. 11. Mai 2020STST 936Bewohnerparken nördliches BornheimStellungnahme
  3. 1. September 2020OFOF 478/4Bewohnerparken nördliches BornheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, FDP, dFfm
  4. 15. September 2020OMOM 6546Bewohnerparken nördliches BornheimDirektanregung
  5. 8. Februar 2021STST 244Bewohnerparken nördliches BornheimStellungnahme
  6. 9. Juli 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 113 Wochen
    STST 1310Bewohnerparken nördliches Bornheim
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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