Bewohnerparken nördliches Bornheim
Zusammenfassung
Der Antrag fordert Ausnahmen bei der Parkraumbewirtschaftung im nördlichen Bornheim, um die Existenz kleiner Betriebe und Dienstleister zu sichern. Die vorgeschlagenen Regelungen sollen verhindern, dass die gewachsene Struktur Bornheims in ein reines Wohngebiet umgewandelt wird.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Magistrat wird erneut gebeten, bei der Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung im nördlichen Bornheim die folgenden Ausnahmen zuzulassen.
- Für jedes gewerblich genutzte Fahrzeug kann von Gewerbetreibenden die jetzt schon gebräuchliche Ausnahme für die Zone des Bewohnerparkens beantragt werden.
- Von einer Regelung, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge 300 Meter entfernt vom Betrieb stehen müssen, wird abgesehen.
- Eine Begrenzung der Fahrzeugzahl pro Betrieb gibt es nicht.
- Fahrzeuge von Pendlern, die eine Anstellung bei einem in der Bewohnerparkzone ansässigen Betrieb haben, können vom Arbeitgeber als 'gewerblich' angemeldet werden.
- Liegt die Grenze einer Bewohnerparkzone in der Mitte der Straße, kann auch die gegenüber liegende Straßenseite von den Bewohner/innen zum Parken genutzt werden, wenn sie eine Parkausweis erworben haben.
Begründung
Der Ortsbeirat hat im Mai 2019 die Probleme gesehen, die mit der Parkraumbewirtschaftung auf das nördliche Bornheim zukommen. Ein Jahr hat sich der Magistrat Zeit gelassen, um dann zu erklären, dass Ausnahmen nicht zugelassen werden. Nun ist die Bewirtschaftung in der Umsetzung und damit sind viele kleine Betriebe und Dienstleister in ihrer Existenz gefährdet, wenn sie nicht die Möglichkeit bekommen, gewerblich genutzte Fahrzeuge als solche anzumelden. Im Ganzen ist die gewachsene Struktur Bornheims in Gefahr, es droht die allmähliche Umwandlung in ein reines Wohngebiet mit allen damit verbundenen Nachteilen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. April 2019OFOF 334/4Bewohnerparken nördliches BornheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU
- 7. Mai 2019OMOM 4545Parkmöglichkeiten für Handwerker erweiternDirektanregung
- 7. Mai 2019OMOM 4544Bewohnerparken nördliches BornheimDirektanregung
- 27. Januar 2020OFOF 421/4Parkraumbewirtschaftung in BornheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 11. Mai 2020STST 936Bewohnerparken nördliches BornheimStellungnahme
- 1. September 2020Sie sind hierOFOF 478/4Bewohnerparken nördliches BornheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, FDP, dFfm
- 15. September 2020OMOM 6546Bewohnerparken nördliches BornheimDirektanregung
- 8. Februar 2021STST 244Bewohnerparken nördliches BornheimStellungnahme
- 9. Juli 2021Antwort des Magistrats · nach 115 WochenSTST 1310Bewohnerparken nördliches BornheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffern 1. bis 3. und 5.: SPD, GRÜNE, CDU, FDP, BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, FDP und dFfm gegen SPD, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung)