Bewohnerparken nördliches Bornheim
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, ein Parkraumbewirtschaftungskonzept für Bornheim einzuführen, um die Parksituation für die Anwohner zu verbessern und sie vor gebietsfremden Langzeitparkern zu schützen. Ziel ist es, das Verkehrsverhalten der Bürger zu ändern und die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs zu fördern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Aufgrund der Tatsache, dass die Stadt Frankfurt am Main zurzeit jährlich um ca. 15.000 Einwohner wächst, nimmt auch die Zahl der Fahrzeuge weiter zu. Dies führt in vielen Bereichen von Frankfurt zu einem erhöhten Aufkommen an parkenden Fahrzeugen. Nur eine Änderung des Mobilitätsverhaltens hin zur Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Rad- und Fußverkehrs kann hier eine Lösung sein. Da die Bürger freiwillig ihr Verkehrsverhalten nicht in ausreichendem Maß ändern werden, sind Strategien zur Verkehrsvermeidung erforderlich. Dies kann die Bewirtschaftung, bzw. Reduzierung, von Parkraum sein, eine bedarfsgerechte Angebotsplanung für den Radverkehr und ein Ausbau des ÖPNV. Erste Ansätze dazu werden seitens des Magistrats (auch unter dem Druck eventuell bevorstehender Dieselfahrverbote) bereits unternommen. Ziel des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes Bornheim ist es, eine Verbesserung der Parksituation für die Bewohner Bornheims zu erreichen. Insbesondere sollen die Bewohner vor gebietsfremden Langzeitparkern geschützt werden. Eine Verdrängung in Bereiche ohne Bewirtschaftung soll vermieden werden. Um diese Ziele zu erreichen und gleichzeitig das Verkehrsverhalten der Bürger zu verändern, wird eine Parkscheinpflicht für den ganzen Bereich eingerichtet, von dem nur die Bewohner ausgenommen sind. Aus den oben genannten Gründen können für Pendler und ehrenamtlich tätige Personen keine Ausnahmen von den Regelungen getroffen werden, denn sonst würde das Ziel der Maßnahme konterkariert. Die mit dem Handwerkerparkausweis verbundenen Parkerleichterungen gelten auch bei der neu einzurichtenden Parkraumbewirtschaftung in Bornheim. Es wird explizit darauf verwiesen, dass es sich bei dem Handwerkerparkausweis um eine Ausnahmegenehmigung nach Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) handelt, an die sehr strenge Maßstäbe anzulegen sind. Eine pauschale Erteilung solcher Handwerkerparkausweise ist nicht möglich und auch nicht beabsichtigt. Der Magistrat arbeitet an einer Lösung die den Gewerbetreibenden im Umfeld ihres Betriebssitzes entgegenkommt. Die genaue Zoneneinteilung wird zurzeit erarbeitet. Ob Ausnahmen zur Nutzung von zwei Bewohnerparkzonen bei einzelnen Zonen möglich sind, muss im Einzelfall geprüft werden. Angesichts der angespannten Parkplatzsituation im Stadtgebiet wird mit der Einrichtung von Bewohnerregelungsbereichen auf die Bedürfnisse der Anwohner, einen ordnungsgemäßen Parkplatz in unmittelbarer Umgebung ihres Wohnhauses zu erhalten, eingegangen. Diese Zonen sind, bzw. werden durch Verkehrszeichen (VZ) 286 StVO (eingeschränktes Haltverbot), VZ 315 (Gehwegparken), VZ 314.1 (Parkplatz) + Bewohnerparkausweisnummer reglementiert und den entsprechenden Inhabern des jeweiligen Bewohnerparkausweises vorgehalten. Laut §§ 41 Absatz 2, 42 Absatz 3 StVO sind die Zeichen von dort an zu befolgen, wo sie aufgestellt sind. Diese Rechtsvorschriften sind gleichermaßen für Verkehrsteilnehmende wie für die Überwachungsorgane bindend.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. April 2019OFOF 334/4Bewohnerparken nördliches BornheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU
- 7. Mai 2019OMOM 4545Parkmöglichkeiten für Handwerker erweiternDirektanregung
- 7. Mai 2019OMOM 4544Bewohnerparken nördliches BornheimDirektanregung
- 27. Januar 2020OFOF 421/4Parkraumbewirtschaftung in BornheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 11. Mai 2020Sie sind hierSTST 936Bewohnerparken nördliches BornheimStellungnahme
- 1. September 2020OFOF 478/4Bewohnerparken nördliches BornheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, FDP, dFfm
- 15. September 2020OMOM 6546Bewohnerparken nördliches BornheimDirektanregung
- 8. Februar 2021STST 244Bewohnerparken nördliches BornheimStellungnahme
- 9. Juli 2021Antwort des Magistrats · nach 115 WochenSTST 1310Bewohnerparken nördliches BornheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab