Bewohnerparken nördliches Bornheim
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Magistrat wird gebeten, bei der Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung im nördlichen Bornheim folgende Ausnahmen zuzulassen.
- Für jedes gewerblich genutzte Fahrzeug kann von Gewerbetreibenden die jetzt schon gebräuchliche Ausnahme für die Zone des Bewohnerparkens beantragt werden.
- Von einer Regelung, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge 300 Meter entfernt vom Betrieb stehen müssen, wird abgesehen.
- Eine Begrenzung der Fahrzeugzahl pro Betrieb gibt es nicht.
- Fahrzeuge von Pendlern, die eine Anstellung bei einem in der Bewohnerparkzone ansässigen Betrieb haben, können vom Arbeitgeber als 'gewerblich' angemeldet werden.
- Liegt die Grenze einer Bewohnerparkzone in der Mitte der Straße, kann auch die gegenüber liegende Straßenseite von den Bewohner/innen zum Parken genutzt werden, wenn sie eine Parkausweis erworben haben. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Einführung des Bewohnerparkens im nördlichen Bornheim, hält allerdings Ausnahmen zum Schutz der (klein)gewerblichen Struktur für nötig.
Inhalt
Antrag vom 23.04.2019, OF 334/4
Betreff: Bewohnerparken nördliches Bornheim Der Magistrat wird gebeten, bei der Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung im nördlichen Bornheim folgende Ausnahmen zuzulassen.
- Für jedes gewerblich genutzte Fahrzeug kann von Gewerbetreibenden die jetzt schon gebräuchliche Ausnahme für die Zone des Bewohnerparkens beantragt werden.
- Von einer Regelung, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge 300 Meter entfernt vom Betrieb stehen müssen, wird abgesehen.
- Eine Begrenzung der Fahrzeugzahl pro Betrieb gibt es nicht.
- Fahrzeuge von Pendlern, die eine Anstellung bei einem in der Bewohnerparkzone ansässigen Betrieb haben, können vom Arbeitgeber als 'gewerblich' angemeldet werden.
- Liegt die Grenze einer Bewohnerparkzone in der Mitte der Straße, kann auch die gegenüber liegende Straßenseite von den Bewohner/innen zum Parken genutzt werden, wenn sie eine Parkausweis erworben haben. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Einführung des Bewohnerparkens im nördlichen Bornheim, hält allerdings Ausnahmen zum Schutz der (klein)gewerblichen Struktur für nötig.Beratung im Ortsbeirat: 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 23. April 2019Sie sind hierOFOF 334/4Bewohnerparken nördliches BornheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU
- 7. Mai 2019OMOM 4544Bewohnerparken nördliches BornheimDirektanregung
- 7. Mai 2019OMOM 4545Parkmöglichkeiten für Handwerker erweiternDirektanregung
- 27. Januar 2020OFOF 421/4Parkraumbewirtschaftung in BornheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 11. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 936Bewohnerparken nördliches BornheimStellungnahme
- 1. September 2020OFOF 478/4Bewohnerparken nördliches BornheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, FDP, dFfm
- 15. September 2020OMOM 6546Bewohnerparken nördliches BornheimDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Punkte 1., 2. und 5.: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE. Punkt 3.: GRÜNE, CDU, 1 LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und 1 LINKE. (= Ablehnung); dFfm (= Enthaltung) Punkt 4.: GRÜNE, CDU, 1 LINKE., FDP und BFF gegen SPD, 1 LINKE., ÖkoLinX-ARL und dFfm (= Ablehnung)